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   AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18 (https://dejure.org/2018,51302)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.11.2018 - 1 AGH 9/18 (https://dejure.org/2018,51302)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. November 2018 - 1 AGH 9/18 (https://dejure.org/2018,51302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schreiben mit dem Beitragsbescheid und der Vorankündigung der Abbuchung einer Sonderumlage für das beA als Verwaltungsakt hinsichtlich Regelung; Zahlungsanspruch auf Umlage für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Unzulässige Anfechtung eines Beitragsbescheids ohne Regelungscharakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Unzulässige Anfechtung eines Beitragsbescheids ohne Regelungscharakter

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • AGH Niedersachsen, 24.06.1997 - AGH 2/96

    Beitragsordnung einer RAK

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Erst, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstermin nicht entrichtet wird, ist dann in § 84 Abs. 1 BRAO der Erlass einer vollstreckbaren Zahlungsaufforderung vorgesehen, bei der es sich - da hiermit ein Vollstreckungstitel geschaffen wird - um einen Verwaltungsakt handelt (BGH NJW 1971, 705 und AGH Celle, Beschl. v. 24.06.1997 -AGH 2/96 = BeckRS 2009, 14661).
  • VG Darmstadt, 23.04.2013 - 4 K 922/11

    Fortsetzungsfeststellungsklage von Fluggesellschaften gegen behördliche

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Erklärungen und Handlungen einer Behörde, denen nach Inhalt, Zusammenhang oder näheren Umständen ein Regelungs- und Bindungswille fehlt, sind aber keine Regelungen: hierzu gehören bspw. (bloße) Informationen (VG Darmstadt, Urteil vom 23. April 2013 - 4 K 922/11.DA -, Rn. 40, juris).
  • BGH, 25.06.2018 - AnwZ (Brfg) 23/18

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Zahlung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Entsprechendes gilt für die Umlage für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 23/18 -, Rn. 9 - 11, juris).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Regelungscharakter hat eine Maßnahme, wenn sie nach ihrem Erklärungsgehalt darauf gerichtet ist, eine Rechtsfolge zu setzen (BVerwG, Urteil vom 05. November 2009 - 4 C 3/09 -, Rn. 15, juris m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 48/98

    Bemessung des Beitrages zur Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Danach muss der Beitrag im Hinblick auf die Vorteile aus der Kammermitgliedschaft gerechtfertigt sein (BGH, Beschluss vom 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 48/98 - juris Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1971 - I ZR 118/69

    Zahlungsaufforderungen einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Erst, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstermin nicht entrichtet wird, ist dann in § 84 Abs. 1 BRAO der Erlass einer vollstreckbaren Zahlungsaufforderung vorgesehen, bei der es sich - da hiermit ein Vollstreckungstitel geschaffen wird - um einen Verwaltungsakt handelt (BGH NJW 1971, 705 und AGH Celle, Beschl. v. 24.06.1997 -AGH 2/96 = BeckRS 2009, 14661).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Die getroffene Maßnahme muss Rechte oder Pflichten des Betroffenen unmittelbar begründen, verbindlich feststellen, beeinträchtigen, aufheben oder mit bindender Wirkung verneinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -Rn. 14 juris m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl., § 35 Rdn. 88).
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