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AGH Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - 2 AGH 27/19 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Juni 2020 - 2 AGH 27/19 (https://dejure.org/2020,20347)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11
Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen; Bindungswirkung im …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - 2 AGH 27/19
Die Regelungen zum Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG finden bezogen auf die strafrechtliche Verurteilung, die sich auf den Gegenstand auch des anwaltsgerichtlichen Verfahrens bezieht, angesichts der in § 115 BRAO eigenständigen Regelung der Frage, ab wann ein Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten anwaltsgerichtliche nicht mehr geahndet werden kann, keine Anwendung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.2012 - 2 B 120/11 -, BeckRS 2012, 48897).