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   AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10 (https://dejure.org/2011,19979)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.05.2011 - 2 AGH 67/10 (https://dejure.org/2011,19979)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 2 AGH 67/10 (https://dejure.org/2011,19979)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung erkennender Richter ist statthaft; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung erkennender Richter

  • BRAK-Mitteilungen

    Befangenheit von Mitgliedern des Anwaltsgerichts

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 40

    § 116 BRAO; § 33a StPO
    Befangenheit von Mitgliedern des Anwaltsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 25.05.1982 - 1 Ws 183/82

    Strafanzeige gegen Richter wegen Rechtsbeugung; Klageerzwingungsantrag nach

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10
    Meyer-Goßner,StPO, 53. Aufl. Rdnr. 11 zu § 26; KG JR 84, 39; Koblenz NStZ 83, 470).
  • BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (vollständige Tatsachenmitteilung)

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10
    Die Entscheidung in der Hauptsache, den Beschluss vom 01.07.2009 aufzuheben, stellt sich nicht als unaufschiebbare Amtshandlung dar, da keinerlei Dringlichkeit bis zur Entscheidung der Ersatzrichter (vgl.BGHSt 48, 264) hierfür bestand.
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10
    Zudem bedurfte es auch einer Bezugnahme auf die dienstlichen Äußerungen des Vorsitzenden nicht, die dem Beschwerdegegner nicht bekannt gemacht worden sind, obwohl dies gemäß §§ 33 Abs. 2, Abs. 3 StPO zwingend erforderlich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 24, 56).
  • KG, 13.08.1982 - 2 Ws 176/82 Vollz - 2 Ws 171/82
    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10
    Die nachträgliche Ablehnung von Richtern nach deren Mitwirkung an einer gerichtlichen Entscheidung sieht das Prozessrecht nicht vor, weil das Ablehnungsrecht den Verfahrensbeteiligten nur zusteht, um sicherzustellen, dass an noch bevorstehenden gerichtlichen Entscheidungen nur unbefangene Richter mitwirken (vgl. KG NStZ 1983, 44; OLG Koblenz, MDR 1977, 425; BGH NStZ 1993, 600; BGH NStZ-RR 01, 130).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (formlose Bekanntmachung der Ermittlungen);

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10
    Dass die Handlung aufschiebbar gewesen wäre, begründet zwar für sich allein nicht ihre Unwirksamkeit (vgl. BGH NStZ 2002, 429), sondern die Handlung stellt sich als lediglich fehlerhaft dar (vgl. KK-Fischer, StPO, 6.Aufl. § 29, Rn.5).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10
    Sämtliche Umstände, auf die der Befangenheitsantrag gestützt ist, sind gerichtsbekannt, nämlich Gegenstand des Akteninhalts und der eigenen Korrespondenz, so dass es einer Glaubhaftmachung nicht bedarf (vgl. BGH NStZ 2007, 161; Meyer-Goßner, a.a.O., § 45 Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93

    Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10
    Die nachträgliche Ablehnung von Richtern nach deren Mitwirkung an einer gerichtlichen Entscheidung sieht das Prozessrecht nicht vor, weil das Ablehnungsrecht den Verfahrensbeteiligten nur zusteht, um sicherzustellen, dass an noch bevorstehenden gerichtlichen Entscheidungen nur unbefangene Richter mitwirken (vgl. KG NStZ 1983, 44; OLG Koblenz, MDR 1977, 425; BGH NStZ 1993, 600; BGH NStZ-RR 01, 130).
  • AnwG Köln, 20.05.2009 - 10 EV 330/07

    Kein Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht bei Veröffentlichung anonymisierter

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10
    Mit Schreiben vom 06.02.2009 hielt der Beschwerdeführer seinen Antrag vom 04.02.2009 unter weiteren Ausführungen aufrecht und trug am 11.02.2009 vor, dass er es für sinnvoll und prozessökonomisch erachte, dass der in einem Parallelverfahren (10 EV 330/07) unter seiner Beteiligung anberaumte mündliche Termin vor der Kammer mit einem solchen in der vorliegenden Sache zeitlich zusammengelegt werde.
  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10
    Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Richters ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der oder die abgelehnten Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnehmen, die ihre Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O.; Rdnr. 8 zu § 24 m.w.N.; BVerfGE 32, 288, 290).
  • OLG Koblenz, 03.01.1977 - 1 AR 44/76
    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10
    Die nachträgliche Ablehnung von Richtern nach deren Mitwirkung an einer gerichtlichen Entscheidung sieht das Prozessrecht nicht vor, weil das Ablehnungsrecht den Verfahrensbeteiligten nur zusteht, um sicherzustellen, dass an noch bevorstehenden gerichtlichen Entscheidungen nur unbefangene Richter mitwirken (vgl. KG NStZ 1983, 44; OLG Koblenz, MDR 1977, 425; BGH NStZ 1993, 600; BGH NStZ-RR 01, 130).
  • BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    So hat der Beschwerdeführer nicht beachtet, dass der Anwaltsgerichtshof Hamm die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs gegen den erkennenden Richter eines Anwaltsgerichts bejaht hat (Beschluss vom 6. Mai 2011 - 2 AGH 67/10 -, juris).

    Der Anwaltsgerichtshof Hamm hat sich hierfür in seiner Entscheidung vom 6. Mai 2011 (a.a.O.) auf die Verweisung in § 116 BRAO - im konkreten Fall auf die speziellere Regelung in §§ 24, 28 StPO - gestützt, während sich in seinen Beschlüssen vom 12. April 2013 (a.a.O.) dazu keine ausdrücklichen Feststellungen finden.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 AGH 14/16

    Beschwerde, Zulässigkeit, Beschluss des Anwaltsgerichts, Einspruch gegen

    Der Senat selbst (Beschluss vom 6. Mai 2011 - 2 AGH 67/10, BRAK-Mitteilung 2011, 202 ff.) hat im Rahmen eines Verfahrens über einen Befangenheitsantrag die sofortige Beschwerde gemäß §§ 116 BRAO, 24, 28 StPO als statthaft angesehen.
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