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   AGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2017 - 1 AGH 65/16   

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https://dejure.org/2017,21580
AGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2017 - 1 AGH 65/16 (https://dejure.org/2017,21580)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.06.2017 - 1 AGH 65/16 (https://dejure.org/2017,21580)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 1 AGH 65/16 (https://dejure.org/2017,21580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Versicherung, "Examiner Specialty Claims" zur Schadensregulierung, Syndikusrechtsanwältin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer im Bereich der Schadensregulierung als "Examiner Specialty Claims" bei einer Versicherung tätigen Volljuristin als Syndikusrechtsanwältin; Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit von angestellten Syndikusrechtsanwälten; Fachlich unabhängige und ...

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer im Bereich der Schadensregulierung als "Examiner Specialty Claims" bei einer Versicherung tätigen Volljuristin als Syndikusrechtsanwältin; Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit von angestellten Syndikusrechtsanwälten; Fachlich unabhängige und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulassung einer als "Examiner Specialty Claims" bei einer Versicherung tätigen Volljuristin als Syndikusrechtsanwältin

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 1 AGH 32/16

    Personaldirektor, Zulassung, Syndikusrechtsanwalt

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2017 - 1 AGH 65/16
    Nach alledem besteht kein Zweifel, dass die Beigeladene mehr als 50 % ihrer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit für anwaltliche Tätigkeit aufwendet (zu dieser Grenze vgl. Senat, Urteil vom 13.03.2017, 1 AGH 32/16, bei juris Rn. 52 ff mw.N.).
  • AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 24/16
    Als unabhängig wurde auch die Angestellte einer Versicherung angesehen, die Schäden bis zur Höhe von 100.000,00 EUR eigenständig abwickeln darf und bei höheren Schäden eine fachliche Empfehlung abgibt (vgl. AGH Nordrhein-Westfalen BeckRs 2017, 114850; BGH NJW 2017, Seite 2835).
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