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   AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 2 AGH 30/11   

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https://dejure.org/2013,49654
AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 2 AGH 30/11 (https://dejure.org/2013,49654)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.09.2013 - 2 AGH 30/11 (https://dejure.org/2013,49654)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. September 2013 - 2 AGH 30/11 (https://dejure.org/2013,49654)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Feststellungsklage eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Anregung eines Aufsichtsverfahrens bei der Rechtsanwaltskammer durch den Vorstand eines Gerichts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256
    Zulässigkeit der Feststellungsklage eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Anregung eines Aufsichtsverfahrens bei der Rechtsanwaltskammer durch den Vorstand eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 17.02.2003 - 3 ARs 6/03

    Verletzung von Dienstgeheimnissen durch behördeninterne Weiterleitung von Akten

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 2 AGH 30/11
    Das Handeln der Beklagten geht damit über einen bloßen Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden nicht hinaus (vgl. Hartung in: Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl. 2010, § 76, Rn. 9; Beschluss des OLG Frankfurt v. 17.02.2003, Az.: 3 ARs 6/03, NStZ-RR 2003, 170; vgl. auch: Fischer, StGB, 60. Aufl. 2013, § 203, Rn. 41; Lenckner/Eisele in: Schönke/Schröder, StGB Kommentar, 28. Aufl. 2010, § 203, Rn. 45).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 2 AGH 30/11
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung reicht die präjudizielle Wirkung, die einem Feststellungsurteil für einen späteren Schadensersatzanspruch zukommt, allein allerdings nicht aus, ein Feststellungsinteresse zu begründen, da die ordentlichen Gerichte von sich aus in der Lage sind, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses zu befinden (vgl. Urteil des BVerwG v. 08.12.1995, Az.: 8 C 37/93, NJW 1997, 71(73)).
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