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   AGH Nordrhein-Westfalen, 06.11.2015 - 2 AGH 13/15   

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https://dejure.org/2015,40497
AGH Nordrhein-Westfalen, 06.11.2015 - 2 AGH 13/15 (https://dejure.org/2015,40497)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.11.2015 - 2 AGH 13/15 (https://dejure.org/2015,40497)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. November 2015 - 2 AGH 13/15 (https://dejure.org/2015,40497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewusste Ausnutzung der Stellung als Rechtsanwalt für die Begehung von Betrugsstraftaten; Betätigung eines Rechtsanwalt als Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ohne erforderliche Registrierung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewusste Ausnutzung der Stellung als Rechtsanwalt für die Begehung von Betrugsstraftaten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 29.01.2013 - 3 RVs 4/13

    Unwirksakeit einer Berufungsbeschränkung bei lückenhaften Feststellungen zum

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.11.2015 - 2 AGH 13/15
    Die am 29.04.2015 erfolgte Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch ist demgegenüber unwirksam, weil die Feststellungen des Anwaltsgerichts zur Tat - insbesondere zur inneren Tatseite - widersprüchlich sind und für das Berufungsgericht keine ausreichende Grundlage für seine Entscheidung über die Rechtsfolge bieten (vgl. KK-Paul, StPO, 7. Aufl., § 318 Rn. 7a; OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013, III-3 RVs 4/13, StRR 2013, 426 f. mwN).

    Hält das Berufungsgericht nähere Erkenntnisse für erforderlich, verbleibt ihm nur die Möglichkeit, die Berufung unbeschränkt durchzuführen und die Schuldfeststellungen umfassend neu zu treffen (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 12.02.2001, AnwSt (R) 15/00, zit. in juris; OLG Bamberg, DAR 2015, 273 f. mwN; OLG Thüringen, NStZ-RR 2015, 181 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013, III-3 RVs 4/13, StRR 2013, 426 f.; offen gelassen durch OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2014, III-1 RVs 66/14, zitiert in juris).

  • BGH, 12.02.2001 - AnwSt (R) 15/00

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Anwalts aus der Anwaltschaft

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.11.2015 - 2 AGH 13/15
    Hält das Berufungsgericht nähere Erkenntnisse für erforderlich, verbleibt ihm nur die Möglichkeit, die Berufung unbeschränkt durchzuführen und die Schuldfeststellungen umfassend neu zu treffen (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 12.02.2001, AnwSt (R) 15/00, zit. in juris; OLG Bamberg, DAR 2015, 273 f. mwN; OLG Thüringen, NStZ-RR 2015, 181 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013, III-3 RVs 4/13, StRR 2013, 426 f.; offen gelassen durch OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2014, III-1 RVs 66/14, zitiert in juris).
  • OLG Hamm, 07.08.2014 - 1 RVs 66/14

    Unwirksame Berufungsbeschränkung bei fehlenden Angaben zur Schadenshöhe im Urteil

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.11.2015 - 2 AGH 13/15
    Hält das Berufungsgericht nähere Erkenntnisse für erforderlich, verbleibt ihm nur die Möglichkeit, die Berufung unbeschränkt durchzuführen und die Schuldfeststellungen umfassend neu zu treffen (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 12.02.2001, AnwSt (R) 15/00, zit. in juris; OLG Bamberg, DAR 2015, 273 f. mwN; OLG Thüringen, NStZ-RR 2015, 181 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013, III-3 RVs 4/13, StRR 2013, 426 f.; offen gelassen durch OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2014, III-1 RVs 66/14, zitiert in juris).
  • OLG Jena, 29.01.2015 - 1 Ss 124/14

    Revision in Strafsachen: Aufhebung des Berufungsurteils wegen unwirksamer

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.11.2015 - 2 AGH 13/15
    Hält das Berufungsgericht nähere Erkenntnisse für erforderlich, verbleibt ihm nur die Möglichkeit, die Berufung unbeschränkt durchzuführen und die Schuldfeststellungen umfassend neu zu treffen (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 12.02.2001, AnwSt (R) 15/00, zit. in juris; OLG Bamberg, DAR 2015, 273 f. mwN; OLG Thüringen, NStZ-RR 2015, 181 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013, III-3 RVs 4/13, StRR 2013, 426 f.; offen gelassen durch OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2014, III-1 RVs 66/14, zitiert in juris).
  • OLG Bamberg, 11.03.2015 - 3 OLG 8 Ss 16/15

    Voraussetzungen für Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch und

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.11.2015 - 2 AGH 13/15
    Hält das Berufungsgericht nähere Erkenntnisse für erforderlich, verbleibt ihm nur die Möglichkeit, die Berufung unbeschränkt durchzuführen und die Schuldfeststellungen umfassend neu zu treffen (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 12.02.2001, AnwSt (R) 15/00, zit. in juris; OLG Bamberg, DAR 2015, 273 f. mwN; OLG Thüringen, NStZ-RR 2015, 181 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013, III-3 RVs 4/13, StRR 2013, 426 f.; offen gelassen durch OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2014, III-1 RVs 66/14, zitiert in juris).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.03.2019 - 2 AGH 15/18

    Zur Ausschließung aus der Anwaltsschaft wegen Untreue durch nicht rechtzeitige

    Die insofern stets vorzunehmende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls kann dazu führen, dass auch bei wiederholter Begehung von Straftaten unter bewusster Ausnutzung der Stellung als Rechtsanwalt ausnahmsweise von der Verhängung besonders schwerer Maßnahmen nach § 114 I BRAO abzusehen ist, auch wenn diese angesichts der Schwere der Pflichtverletzung grundsätzlich nahe gelegen hätten (Senat, Urteil v. 6.11.2015, Az. 2 AGH 13/15, BeckRS 2016, 03594).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 22/19

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft

    Die insofern stets vorzunehmende Abwägung aller Umstände ·des Einzelfalls kann dazu führen, dass auch bei wiederholter Begehung von Straftaten unter bewusster Ausnutzung der Stellung als Rechtsanwalt ausnahmsweise von der Verhängung besonders schwerer Maßnahmen nach § 114 1 BRAO abzusehen ist, auch wenn diese angesichts der Schwere der Pflichtverletzung grundsätzlich nahe gelegen hätten (Senat, Urteil v. 6.11.2015, Az. 2 AGH 13/15, BeckRS 2016, 03594).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2022 - 2 AGH 2/22

    Verhängung von Maßnahmen der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft

    Die insofern stets vorzunehmende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls kann dazu führen, dass auch bei wiederholter Begehung von Straftaten unter bewusster Ausnutzung der Stellung als Rechtsanwalt ausnahmsweise von der Verhängung besonders schwerer Maßnahmen nach § 114 Abs. 1 BRAO abzusehen ist, auch wenn diese angesichts der Schwere der Pflichtverletzungen grundsätzlich nahe gelegen hätten (Senat, Urteil vom 01.03.2019 zu 2 AGH 15/18, BeckRS 2019, 14759; Senat, Urteil vom 06.11.2015 zu 2 AGH 13/15, BeckRS 2016, 03594).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21
    Die insofern stets vorzunehmende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls kann dazu führen, dass auch bei wiederholter Begehung von Straftaten unter bewusster Ausnutzung der Stellung als Rechtsanwalt ausnahmsweise von der Verhängung besonders schwerer Maßnahmen nach § 114 I BRAO abzusehen ist, auch wenn diese angesichts der Schwere der Pflichtverletzung grundsätzlich nahe gelegen hätten (Senat, Urteil v. 6.11.2015, Az. 2 AGH 13/15, BeckRS 2016, 03594).
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