Rechtsprechung
AGH Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 5 RBs 148/22 |
Zitiervorschläge
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Juni 2022 - 5 RBs 148/22 (https://dejure.org/2022,15333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,15333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2
Verletzung rechtlichen Gehörs, faires Verfahren, Rohmessdaten
Verfahrensgang
- AG Schwerte - 10 OWi 273/21
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 5 RBs 148/22
- OLG Hamm, 07.06.2022 - 5 RBs 148/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20
Anspruch auf Einsichtnahme in Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessungen
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 5 RBs 148/22
Hingegen ist hierdurch der Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs regelmäßig nicht verletzt (vgl. BayObLG, Beschl. v. 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20 = BeckRS 2021, 1). - BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18
Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 5 RBs 148/22
Soweit das Amtsgericht auf S. 5 der Urteilsgründe bzgl. des Rechts auf ein faires Verfahren nach zutreffendem Verweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 - ausführt, dass dieses nicht verletzt sei, wenn die von der Verteidigung verlangten Informationen "tatsächlich nicht erteilt werden können" und dann bezogen auf den vorliegenden Fall ausführt, dass dieser so liege, weil alle Daten, die der Bußgeldstelle als Anwender zur Verfügung gestanden hätten auch der Verteidigung zur Verfügung gestanden haben, kann dahinstehen, ob sich aus der Zusammenschau mit der Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs der Betroffenen ergibt, dass es um eine die Wiederholungsgefahr begründende Fehlentscheidung oder eine solche im Einzelfall handelt.