Rechtsprechung
   AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 22/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39562
AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 22/16 (https://dejure.org/2016,39562)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.10.2016 - 1 AGH 22/16 (https://dejure.org/2016,39562)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 1 AGH 22/16 (https://dejure.org/2016,39562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,39562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Syndikusrechtsanwalt, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, fachlich unabhängige Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Versagung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalts mangels Ausübens einer fachlich unabhängigen Tätigkeit des Bewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fachliche Unabhängigkeit für Zulassung als Syndikusrechtsanwalt maßgebend

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO §§ 4, 7, 46 Abs. 2 bis 5, 46 a Abs. 2 S. 1
    Weisungsgebundenheit des Syndikusrechtsanwalts

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1331
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • AGH Niedersachsen, 19.06.2017 - AGH 14/16

    Zulassung eines angestellten Volljuristen als Syndikusrechtsanwalt

    Als Ergänzung des Arbeitsvertrages ist dieser Bestandteil desselben und bindet beide Parteien des Arbeitsvertrages mit der Folge, dass ein arbeitsvertraglich (evtl.) ursprünglich vereinbartes Weisungsrecht nicht mehr besteht (vgl. hierzu AGH Hamm, Urteil v. 7. Oktober 2016 - 1 AGH 22/16, nach juris [Rn. 33]; AGH Hamm, Urteil v. 28. Oktober 2016 - 1 AGH 27/16, nach juris [Rn. 37]).

    Vielmehr müssen tatsächliche Anhaltspunkte dargelegt und ggf. bewiesen werden, dass diese Regelungen im Arbeitsalltag Bestand haben und von den Arbeitsvertragsparteien gelebt werden (vgl. AGH Hamm, Urteil v. 7. Oktober 2016 - 1 AGH 22/16, nach juris [Rn. 35]; AGH Hamm, Urteil v. 16. Dezember 2016 - 1 AGH 57/16, nach juris [Rn. 35]).

  • AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20

    Zulassung als Syndikusrechtsanwältin Anstellung bei einem nichtanwaltlichen

    Es erscheint nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Beklagte keine erneute Anhörung der Klägerin durchführt, wenn sie - vertretbar - der Auffassung ist, dass mit den ergänzend vorgebrachten Umständen lediglich den Beanstandungen der Klägerin Rechnung getragen wurde, darüber hinaus aber keine neuen relevanten Tatsachen in das Verfahren eingeführt wurden (vgl. AGH Hamm, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 1 AGH 22/16 -, Rn. 19, juris).
  • AGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - AGH 14/17
    Eine ausdrückliche Aufhebung eventuell entgegen stehender Regelungen bedarf es nicht (AGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 07.10.2016 - 1 AGH 22/16; Beschl. v. 14.11.2016 - 1 AGH 19/16).
  • AGH Baden-Württemberg, 26.06.2017 - AGH 16/16

    Syndikusanwalt: Zulassung eines bei einer GmbH angestellten Volljuristen

    Eine ausdrückliche Aufhebung eventuell entgegen stehender Regelungen bedarf es nicht (AGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 07.10.2016 - 1 AGH 22/16; Beschl. v. 14.11.2016 - 1 AGH 19/16).
  • AGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - AGH 18/16

    Syndikusanwalt: Zulassung einer bei einem Klinikum angestellten Volljuristin

    Nach der Rechtsprechung des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen (1 AGH 22/16, 1 AGH 41/16 und 1 AGH 20/16) genüge bereits die Erklärung des Arbeitgebers, die Unabhängigkeit sei arbeitsvertraglich gewährleistet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht