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AGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2017 - 1 AGH 98/16 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. November 2017 - 1 AGH 98/16 (https://dejure.org/2017,47540)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Syndikusrechtsanwalt, Zulassung, Geschäftsführer einer Bildungseinrichtung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Anwaltliche Tätigkeit als qualitativ und quantitativ ganz eindeutig prägende Leistung im Rahmen des Anstellungsverhältnisses
- BRAK-Mitteilungen
Geschäftsführerin einer Bildungseinrichtung keine Syndikusanwältin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 499
Wird zitiert von ... (2)
- AGH Nordrhein-Westfalen, 25.05.2018 - 1 AGH 44/17
Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Zulassung als …
Dabei kommt es nicht allein auf den arbeitszeitlichen Umfang der Bearbeitung von anwaltlichen Aufgaben an, sondern auch auf die Qualität dieser Aufgaben ( vgl. AGH NRW, Urteil v. 10.11.2017 -1 AGH 98/16- ). - AGH Berlin, 15.08.2018 - II AGH 3/17 Für eine derartige "Prägung" der gesamten Tätigkeit ist es nicht ausreichend, wenn die Hälfte der regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit auf anwaltliche Tätigkeiten entfällt (so aber AGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.2.2017 - 1 AGH 32/16, Rn. 52 - später offengelassen: Urt. v. 10.11.2017 - 1 AGH 98/16, Rn. 18).