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   AGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 AGH 17/21   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 AGH 17/21 (https://dejure.org/2021,55087)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.12.2021 - 1 AGH 17/21 (https://dejure.org/2021,55087)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - 1 AGH 17/21 (https://dejure.org/2021,55087)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 AGH 17/21
    Der Widerruf ist nach erfolgloser Durchführung des Klageverfahrens bestandskräftig geworden (Beschluss des BGH vom 04.05.2021 - AnwZ (Brfg) 5/21, dem Kläger am 25.06.2021 zugestellt).
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 48/89

    Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen eines Vorsatzdeliktes - Voraussetzungen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 AGH 17/21
    Hier hat aber die Verwaltungsbehörde einen " erheblichen Beurteilungsspielraum " (BGH, Beschluss vom 04. Dezember 1989 - AnwZ (B) 48/89 - juris; BGH, Beschluss vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 38/94 - juris), den der Senat nicht im Vorhinein determinieren kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2017 - 6 B 1072/17

    Recht der Behörde auf Auskunft aus dem Erziehungsregister i.R.d. Einstellung des

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 AGH 17/21
    Außerdem ist von Bedeutung, in welche Lage der Bewerber im Falle der Einstellung kommen wird." (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07. September 2017 - 6 B 1072/17 -, Rn. 12, juris).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 31/17

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Widerruf, Vermögensverfall

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 AGH 17/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, zur Widerlegung der Vermutung ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (vgl. nur Beschlüsse vom 04.04.2012, AnwZ (Brfg) 1/12 und vom 09.07.2013, AnwZ (Brfg) 22/13; Anwaltsgerichtshof Hamm, Urteil vom 19. Januar 2018 - 1 AGH 31/17 -, Rn. 23, juris).
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 AGH 17/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, zur Widerlegung der Vermutung ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (vgl. nur Beschlüsse vom 04.04.2012, AnwZ (Brfg) 1/12 und vom 09.07.2013, AnwZ (Brfg) 22/13; Anwaltsgerichtshof Hamm, Urteil vom 19. Januar 2018 - 1 AGH 31/17 -, Rn. 23, juris).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09

    Eintragung in das Schuldnerverzeichnis und Durchführung von

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 AGH 17/21
    Ein Vermögensverfall liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschluss vom 08.10.2010 - AnwZ (B) 11/09 m.w.N.) vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
  • BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 7/04

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 AGH 17/21
    Eine Ausnahmeregelung für den Fall, dass die Interessen der Rechtsuchenden dadurch nicht gefährdet werden, wie sie bei § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO besteht, gibt es hier nicht (BGH AnwBl. 2005, 503).
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 AGH 17/21
    Ungeordnete Vermögensverhältnisse liegen auch dann nicht mehr vor, wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und der Schuldner der Ratenzahlung nachkommt und keine weiteren Vollstreckungshandlungen mehr gegen ihn erfolgen und wenn die Gläubiger in absehbarer Zeit befriedigt werden können (BGH NJW 2005, 1271).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 38/94

    Wiederzulassung - Untreuehandlungen - Anwaltsberuf

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 AGH 17/21
    Hier hat aber die Verwaltungsbehörde einen " erheblichen Beurteilungsspielraum " (BGH, Beschluss vom 04. Dezember 1989 - AnwZ (B) 48/89 - juris; BGH, Beschluss vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 38/94 - juris), den der Senat nicht im Vorhinein determinieren kann.
  • BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 22/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 AGH 17/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, zur Widerlegung der Vermutung ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und dartun, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind (vgl. nur Beschlüsse vom 04.04.2012, AnwZ (Brfg) 1/12 und vom 09.07.2013, AnwZ (Brfg) 22/13; Anwaltsgerichtshof Hamm, Urteil vom 19. Januar 2018 - 1 AGH 31/17 -, Rn. 23, juris).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 34/22
    Dies kann zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (vgl. AGH S., Urteil vom 10. Dezember 2021 - 1 AGH 17/21 -, Rn. 22, juris) nicht festgestellt werden.

    Wie dargelegt, führt dies zu einer Verpflichtung der Beklagten zur Neubescheidung des Wiederzulassungsantrages unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats nach § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO (Senat, Urteil vom 10. Dezember 2021 - 1 AGH 17/21, juris Rn. 31).

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