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   AGH Nordrhein-Westfalen, 11.11.2011 - 2 AGH 55/10   

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https://dejure.org/2011,49093
AGH Nordrhein-Westfalen, 11.11.2011 - 2 AGH 55/10 (https://dejure.org/2011,49093)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.11.2011 - 2 AGH 55/10 (https://dejure.org/2011,49093)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. November 2011 - 2 AGH 55/10 (https://dejure.org/2011,49093)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.2003 - AnwZ (B) 62/02

    Vergütungsanspruch des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei; Entnahme von

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 11.11.2011 - 2 AGH 55/10
    Die Beklagte erwiderte mit Schreiben vom 21. Juli 2010, dass es Aufgabe der RAK nach § 55 i.V.m. § 53 Abs. 10 S. 5 BRAO nur sei, die Vergütung des Abwicklers festzusetzen; Auslagen etc. aber nach gefestigter BGH-Rechtsprechung (BGH, BRAK-Mitt. 2004, 32) aus den laufenden Konten zu entnehmen und notfalls gegenüber dem Rechtsnachfolger geltend zu machen seien.

    Sie sind jedoch nicht Teil der Vergütung für die Tätigkeit des Vertreters bzw. Abwicklers, welche die RAK nach § 53 Abs. 10 S. 5 BGB festsetzen muss (vgl. Feuerich/Weylandt, BRAO, 7. Aufl., Rdnr. 50 zu § 53 BRAO; BGH NJW 1993, 1334; BGH NJW 2004, 52 = MDR 2004, 239 f.).

    Der Vorstand der RAK ist überhaupt nicht befugt, bei der Festsetzung der Vergütung Regelungen darüber zu treffen, ob Aufwendungen des Abwicklers auf den Vergütungsanspruch anzurechnen oder wie diese zu behandeln sind (vgl. Feuerich/Weylandt, a.a.O.; BGH NJW 2004, 52).

    Der daneben bestehende Anspruch auf Aufwendungsersatz aus §§ 55 Abs. 3 S. 1, 53 Abs. 9 S. 2 BRAO, 670 BGB, der sich allein gegen den Rechtsnachfolger des verstorbenen Rechtsanwalts richtet, bleibt dabei unberücksichtigt (vgl. BGH NJW 2004, 52;.

    Daraus folgt, dass es der Rechtsanwaltskammer verwehrt ist, einseitig zu Lasten des Abwicklers durch feststellenden Verwaltungsakt die Ersatz- bzw. Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen festzulegen (vgl. BGH NJW 2004, 52).

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92

    Vergütung des von Amts wegen bestellten Vertreters

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 11.11.2011 - 2 AGH 55/10
    Sie sind jedoch nicht Teil der Vergütung für die Tätigkeit des Vertreters bzw. Abwicklers, welche die RAK nach § 53 Abs. 10 S. 5 BGB festsetzen muss (vgl. Feuerich/Weylandt, BRAO, 7. Aufl., Rdnr. 50 zu § 53 BRAO; BGH NJW 1993, 1334; BGH NJW 2004, 52 = MDR 2004, 239 f.).

    NJW 1993, 1334 f.; NJW-RR 1999, 797).

  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 21/98

    Sofortige Beschwerde gegen die Aufhebung der Vergütungsfestsetzung durch den

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 11.11.2011 - 2 AGH 55/10
    NJW 1993, 1334 f.; NJW-RR 1999, 797).
  • BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 8/12

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Isolierte Anfechtbarkeit der Nebenbestimmung

    das Urteil des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 2 AGH 55/10) vom 11. November 2011 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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