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   AGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 1 AGH 9/19   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 1 AGH 9/19 (https://dejure.org/2021,9210)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.03.2021 - 1 AGH 9/19 (https://dejure.org/2021,9210)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. März 2021 - 1 AGH 9/19 (https://dejure.org/2021,9210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter als erlaubte Rechtsdienstleistung

  • bvdnet.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tätigkeit des benannten DSB: Kein Konflikt zum Rechtsdienstleistungsgesetz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07

    Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfe im Beratungsvertrag einer

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 1 AGH 9/19
    Daher wird die unzulässige Rechtsdienstleistung gegenüber Dritten nicht dadurch zu einer rechtlich zulässigen, wenn sich der Rechtdienstleistende zur Erfüllung seiner Verpflichtung gegenüber dem Dritten eines Rechtsanwalts als Erfüllungsgehilfen bedient (vgl. BGH, Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 166/06 - und Urt. v. 03.07.2008 - III ZR 260/07 -).

    Diese Einschränkung betraf nicht nur solche Fälle, in denen die Haupttätigkeit des Unternehmers ohne die Erledigung rechtlicher Angelegenheiten für seine Kunden überhaupt unmöglich wäre, sondern auch die Fälle, in denen die Haupttätigkeit sonst nicht sachgemäß erledigt werden konnte (vgl. BGH, Urt. v. 03.07.2008 - III ZR 260/07 -).

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 1 AGH 9/19
    Ob es sich um einfache oder schwierige Rechtsfragen handelt, ist unerheblich (vgl. BGH, Urt. v. 14.01.2016 - I ZR 107/14 -).

    Folglich ist es eine Entscheidung im Einzelfall, ob die jeweilige Konstellation die "volle Kompetenz des Rechtsanwalts" erfordert (so BGH, Urt. v. 14.01.2016 - I ZR 107/14 - in diesem Sinne auch Baumert, Anwbl.

  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 227/19

    Rechtsberatung durch Architektin

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 1 AGH 9/19
    Schließlich verweist die Beklagte auf das Urteil des BGH vom 11.02.2021 (-I ZR 227/19-), in dem dieser entschieden habe, dass die Führung eines Widerspruchsverfahrens einer Architektin für ihren Bauherrn gegenüber der Baubehörde gegen das RDG verstoße; der Sachverhalt sei dem hier zu beurteilenden vergleichbar.

    Eine erlaubte Rechtsdienstleistung nach anderen Gesetzen kommt allerdings nur in Betracht, wenn spezielle Rechtsdienstleistungsbefugnisse dort hinreichend konkret geregelt sind, die Befugnis also schon nach dem Wortlaut der Norm für einen bestimmten Bereich oder spezielle Tätigkeiten eingeräumt wird (so BGH, Urteil v. 11.02.2021 -I ZR 227/19-).

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 88/15

    Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur - Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 1 AGH 9/19
    Der BGH (Urt. v. 31.03.2016 - I ZR 88/15 -) stellt bei der Unterscheidung, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenleistung handelt, im Wesentlichen darauf ab, ob für die Haupttätigkeit einer Dienstleistung Rechtskenntnisse in nicht unerheblichem Umfang erforderlich sind.
  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

    Anwaltliche Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in "Rechtsangelegenheiten des

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 1 AGH 9/19
    Anders als es die Beklagte vorträgt, stehen dieser Einschätzung auch nicht die Urteile des BGH vom 22.6.2020 (- AnwZ (Brfg) 23/19-) und 2.7.2018 (- AnwZ (Brfg) 49/17-) entgegen.
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10

    Kreditkontrolle

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 1 AGH 9/19
    Dabei steht Art. 12 GG einer zu engen Auslegung des § 5 RDG entgegen (so BGH, Urt. v. 06.10.2011 - I ZR 54/10 -).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06

    Finanz-Sanierung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 1 AGH 9/19
    Daher wird die unzulässige Rechtsdienstleistung gegenüber Dritten nicht dadurch zu einer rechtlich zulässigen, wenn sich der Rechtdienstleistende zur Erfüllung seiner Verpflichtung gegenüber dem Dritten eines Rechtsanwalts als Erfüllungsgehilfen bedient (vgl. BGH, Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 166/06 - und Urt. v. 03.07.2008 - III ZR 260/07 -).
  • BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18

    Möglichkeit der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auch für ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 1 AGH 9/19
    Dies gilt erst Recht unter der Geltung der DSGVO, die gegenüber dem bisherigen Recht eine Verstärkung der Bedeutung des Amtes des Datenschutzbeauftragten, dessen Verantwortung und die Anforderung an seine Qualifikationen mit sich bringt und somit zu einer erhöhten Komplexität der damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen führt (so BGH, Urt. v. 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18-).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 1 AGH 9/19
    Als Beispiel für eine rechtsberatende Angestelltentätigkeit, die nicht mit dem Anwaltsberuf vereinbar ist, hat der Gesetzgeber in § 46 BRAO a.F. die Beschäftigung in solchen Unternehmen genannt, die das Rechtsberatungsgesetz umgingen, also verbotene Rechtsberatung betrieben (vgl. hierzu BVerfG, B. v. 04.11.1992 - 1 BvR 79/85 -).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 1 AGH 9/19
    Danach besteht das Erfordernis der gesonderten Einschaltung eines zugelassenen Rechtsanwalts auch unter Geltung des RDG, wie bereits unter Geltung des RBerG fort (zur Verfassungsgemäßheit vgl. auch BVerfG, Besschluss v. 29.10.1997 - 1 BvR 780/87 noch zu RBerG).
  • AGH Hamburg, 22.06.2017 - AGH I ZU (SYN) 11/16

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung eines externen

  • BGH, 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 23/19

    Syndikusanwalt: Keine Zulassung bei Tätigkeit für Kunden des Arbeitgebers, auch

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