Rechtsprechung
   AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 21/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,45121
AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 21/20 (https://dejure.org/2020,45121)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.11.2020 - 1 AGH 21/20 (https://dejure.org/2020,45121)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. November 2020 - 1 AGH 21/20 (https://dejure.org/2020,45121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,45121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Auf der eigenen Homepage veröffentlichter Fachbeitrag

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 21/20
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15, juris Rn. 17) handelt es sich bei einer Publikation um eine Veröffentlichung, die für die Öffentlichkeit bestimmt und an ein bestimmtes Träger- oder Übertragungsmedium gebunden ist.

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15, juris Rn. 17) erfüllen wissenschaftliche Erkenntnisse, die sich in - sei es auch öffentlichen - Gesprächen und Diskussionen ergeben haben, die Anforderungen nicht, weil das gesprochene Wort flüchtig ist und abwesende Dritte keinen Zugang zu ihm haben.

  • BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 16/12

    Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Widerruf durch die

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 21/20
    Im Übrigen kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 16/12) nicht in Betracht, den Umstand mangelnder Fortbildung in dem einen Jahr durch ein Mehr an Fortbildung in einem anderen Jahr zu kompensieren.
  • AGH Hessen, 14.07.2014 - 1 AGH 4/14

    Fachanwaltschaften: Nachholung einer versäumten Fortbildung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 21/20
    Auch wenn man davon ausgeht, dass sich die Norm des § 4 Abs. 2 FAO bei ihrer Auslegung als "Mussvorschrift" den Grundsätzen einer am Zweck der Norm orientierten verfassungskonformen Auslegung zu stellen habe (vgl. AGH Hessen, Urteil vom 14.07.2014 - 2 AGH 4/14, BeckRS 2016, 3808; Hartung/Scharmer/Scharmer, BORA/FAO, 7. Aufl., § 15 FAO Rn. 112), ergibt sich keine dem Kläger günstigere Bewertung.
  • BGH, 18.07.2016 - AnwZ (Brfg) 46/13

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Seminar über Vernehmungslehre und

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 21/20
    Denn angesichts des Zwecks der Norm, nämlich der Sicherung eines einheitlichen Qualitätsstandards (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2016 - AnwZ (Brfg) 46/13, juris Rn. 20; Hartung/Scharmer/Scharmer, BORA/FAO, 7. Aufl., § 15 FAO Rn. 18) liegen hier keine zureichenden Gründe vor, die die Beklagte zu einer positiven Bescheidung des Antrags des Klägers hätte veranlassen müssen, wenn sie hierüber nach Ermessen zu befinden gehabt hätte.
  • BGH, 21.01.2016 - AnwZ (Brfg) 55/15

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Nachweis theoretischer Kenntnisse

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 21/20
    Da dem Fachgespräch nur eine begrenzte - nicht eigenständige, sondern nur ergänzende - Funktion zukommt (BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - AnwZ (Brfg) 55/15, juris Rn. 13) kann nicht nachgewiesene Fortbildung nach § 4 Abs. 2 FAO nicht durch die Führung eines Fachgesprächs kompensiert werden.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 2 AGH 4/14

    Für abgelehnte Aussetzung von Vertretungsverbot ist Anwaltsgericht zuständig

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 21/20
    Auch wenn man davon ausgeht, dass sich die Norm des § 4 Abs. 2 FAO bei ihrer Auslegung als "Mussvorschrift" den Grundsätzen einer am Zweck der Norm orientierten verfassungskonformen Auslegung zu stellen habe (vgl. AGH Hessen, Urteil vom 14.07.2014 - 2 AGH 4/14, BeckRS 2016, 3808; Hartung/Scharmer/Scharmer, BORA/FAO, 7. Aufl., § 15 FAO Rn. 112), ergibt sich keine dem Kläger günstigere Bewertung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht