Rechtsprechung
AGH Nordrhein-Westfalen, 13.12.2019 - 1 AGH 27/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- Wolters Kluwer
Nachweis der erforderlichen Voraussetzungen für das Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"; Antrag auf Verlängerung des Referenzzeitraums zum Nachweis der praktischen Erfahrungen um 36 Monate aus Gründen einer besonderen Härte gem. § 5 Abs. 3 FAO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
FAO § 5 Abs. 3
Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 13.12.2019 - 1 AGH 27/19
- BGH, 28.05.2020 - AnwZ (Brfg) 10/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08
Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Grenze für den Nachweis der besonderen …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.12.2019 - 1 AGH 27/19
Die Verlängerung des Referenzzeitraums nach § 5 Abs. 3 lit.a FAO kommt nur wegen der während des Referenzzeitraums erfolgten Geburt eines Kindes in Betracht (…vgl. auch Offermann-Burckart in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 5 FAO Rn.20), gleiches gilt für die während des Referenzzeitraums in Anspruch genommene Elternzeit (vgl. BGH, Beschl. v. 20.04.2009, Az.: AnwZ (B) 43/08).Die Regelung des § 5 Abs. 3 FAO geht u.a. zurück auf den Senatsbeschluss vom 22.08.2008, Az.: 1 AGH 39/08, sowie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.04.2009, Az.: AnwZ (B) 43/08.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer Celle, den Referenzzeitraum nur wegen der innerhalb des Referenzzeitraums genommenen Elternzeit zu verlängern und außerhalb des Referenzzeitraums liegende Elternzeiten unberücksichtigt zu lassen, die dortige Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20.04.2009, Az.: AnwZ (B) 43/08 = BRAK-Mitt. 2009, 182).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 22.08.2008 - 1 AGH 39/08
Gestattung des Führens der Bezeichnung "Fachanwältin für Miet- und …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.12.2019 - 1 AGH 27/19
Die Regelung des § 5 Abs. 3 FAO geht u.a. zurück auf den Senatsbeschluss vom 22.08.2008, Az.: 1 AGH 39/08, sowie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.04.2009, Az.: AnwZ (B) 43/08.Der Senat hat entschieden, dass die Regelung über die Bestimmung des Referenzzeitraums aus § 5 Abs. 1 FAO für den Fall, dass die Antragstellerin während des 3-Jahreszeitraums ein Kind zur Welt bringt und deshalb an der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gehindert ist, verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass sich die Dreijahresfrist um eine solche Zeitspanne verlängert, die der Dauer, der in Anspruch genommenen Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach §§ 3 u. 6 MuSchG (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) entspricht (Senat, Beschl. v. 22.08.2008, Az.: 1 AGH 39/08, Tz. 110 ff, zitiert nach juris).
- BGH, 28.05.2020 - AnwZ (Brfg) 10/20
Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen …
AGH Hamm, Entscheidung vom 13.12.2019 - 1 AGH 27/19 -.