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   AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13 (https://dejure.org/2013,34799)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.03.2013 - 1 AGH 2/13 (https://dejure.org/2013,34799)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. März 2013 - 1 AGH 2/13 (https://dejure.org/2013,34799)
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  • BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 5/03

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13
    Die Vollstreckungsersuchen und insbesondere die bereits erfolgten Vollstreckungsmaßnahmen, so die Pfändung in das Mobiliarvermögen sowie die (fruchtlose) Forderungspfändung bei Banken und Versicherungen sind Indizien für das Vorliegen des Vermögensverfalls (vgl. BGH ZVI 2004, 242; BRAK-Mitt. 1998, 43, 44; Henssler, in: Henssler/Prütting, BRAO, 3. A., § 7 Rn. 112).
  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 11/10

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Vermögensverfall

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 29.06.2011, AnwZ (B) 11/10, NJW 2011, 3234) ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach der mit Wirkung ab 01.09.2009 erfolgten Änderung des Verfahrensrechts allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerrufsbescheides oder - wenn wie hier das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2012 - 1 AGH 28/12

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwältin wegen Vermögensverfalls bei acht

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13
    Im Übrigen tritt die Notwendigkeit hinzu, dass der Arbeitsvertrag bereits über einen längeren Zeitraum beanstandungsfrei durchgeführt ("gelebt") worden sein muss (vgl. AGH NW, Urt. v. 14.12.2012, 1 AGH 28/12).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 29.06.2011, AnwZ (B) 11/10, NJW 2011, 3234) ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach der mit Wirkung ab 01.09.2009 erfolgten Änderung des Verfahrensrechts allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerrufsbescheides oder - wenn wie hier das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten.
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13
    Eine dahingehende positive Gesamtwürdigung kann aber nur in seltenen Ausnahmefälle eine andere Wertung rechtfertigen (vgl. BGH NJW 2005, 511).
  • BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 122/08

    Zulässigkeit des Widerrufs einer Rechtsanwaltszulassung bei Begleichung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13
    Auch in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass (fruchtlosen) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auch aus Steuerbescheiden eine derartige Indizwirkung zukommt (vgl. BGH AnwZ (b) 122/08, so auch das NdsFG, Urt. v. 17.06.2006, 6 K 231/02 im Falle des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater).
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 10/89

    Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls - Voraussetzungen für

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13
    Neben Vollstreckungsmaßnahmen ist insbesondere eine erfolgte Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 (§ 802 c) ZPO Beweisanzeichen für das Vorliegen des Vermögensverfalls (vgl. BGH, Beschl. v. 10.11.1986, AnwZ (B) 41/86; Beschl. v. 26.06.1989, AnwZ (B) 10/89).
  • BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 41/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13
    Neben Vollstreckungsmaßnahmen ist insbesondere eine erfolgte Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 (§ 802 c) ZPO Beweisanzeichen für das Vorliegen des Vermögensverfalls (vgl. BGH, Beschl. v. 10.11.1986, AnwZ (B) 41/86; Beschl. v. 26.06.1989, AnwZ (B) 10/89).
  • FG Niedersachsen, 17.06.2004 - 6 K 231/02

    Widerruf der Bestellung einer Person zum Steuerberater; Begriff des

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13
    Auch in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass (fruchtlosen) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auch aus Steuerbescheiden eine derartige Indizwirkung zukommt (vgl. BGH AnwZ (b) 122/08, so auch das NdsFG, Urt. v. 17.06.2006, 6 K 231/02 im Falle des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater).
  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 7/97

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Annahme eines unwürdigen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13
    Die Vollstreckungsersuchen und insbesondere die bereits erfolgten Vollstreckungsmaßnahmen, so die Pfändung in das Mobiliarvermögen sowie die (fruchtlose) Forderungspfändung bei Banken und Versicherungen sind Indizien für das Vorliegen des Vermögensverfalls (vgl. BGH ZVI 2004, 242; BRAK-Mitt. 1998, 43, 44; Henssler, in: Henssler/Prütting, BRAO, 3. A., § 7 Rn. 112).
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