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   AGH Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 1 AGH 9/18, 1 AGH 10/18   

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https://dejure.org/2021,11133
AGH Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 1 AGH 9/18, 1 AGH 10/18 (https://dejure.org/2021,11133)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.04.2021 - 1 AGH 9/18, 1 AGH 10/18 (https://dejure.org/2021,11133)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 2021 - 1 AGH 9/18, 1 AGH 10/18 (https://dejure.org/2021,11133)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 1 AGH 9/18
    "Die Beklagte hat gem. § 162 Abs. 1 VwGO, § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 5 Abs. 2 Satz 3 JVEG lediglich Anspruch auf Erstattung der gezahlten Taxikosten bis zur Höhe der Fahrtkosten, die bei (fiktiver) Zurücklegung der Strecke mit einem eigenen Kraftfahrzeug gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG erstattungsfähig gewesen wären (vgl. OLG Celle - 4 StE 1/17; LSG Bayern - L 15 SF 42/12 -).
  • BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04

    Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit;

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 1 AGH 9/18
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass Kosten für Zeitaufwand von Behördenmitarbeitern im Rahmen der Bearbeitung eines Klageverfahrens als "steuerfinanzierte Vorhaltekosten" nicht ansatzfähig seien (BVerwG NVwZ 2005, 466, 467) ist nicht auf Fahrtkosten der Behördenmitarbeiter anwendbar, jedenfalls dann nicht, wenn sie die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu individuellen Gerichtsterminen antreten.
  • VGH Bayern, 08.10.2013 - 22 M 13.40022

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 1 AGH 9/18
    Das Rechtsschutzinteresse des Klägers ist nicht entfallen, da seine Zahlung der festgesetzten Kosten nicht vorbehaltlos erfolgte (vgl. insoweit auch: BayVGH, Beschl. v. 08.10.2013 - 22 M 13.40022 - juris).
  • VG München, 06.03.2018 - M 25 M 17.45954

    Voraussetzung für die Geltendmachung der Pauschale für Post- und

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 1 AGH 9/18
    Selbst bei Nutzung des beA wäre der Ansatz der Pauschale zu Recht erfolgt, da auch dann -wenn auch nicht auf den Einzelfall ausrechenbare Telekommunikationskosten angefallen wären (vgl. VG München, Beschl. v. 6.3.2018 - 25 M 17.45954 = BeckRS 2018, 2958).
  • BPatG, 15.07.2022 - 6 Ni 10/15
    1999, 526; Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 91 Rdnr. 13.79 m. w. N.; vgl. zuletzt BPatG, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 Ni 71/17 (EP) -, veröffentlicht in juris m. w. N.; Anwaltsgerichtshof Hamm, Beschluss vom 15. April 2021 - 1 AGH 9/18, veröffentlicht in juris).
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