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AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2020 - 1 AGH 33/19 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 1 AGH 33/19 (https://dejure.org/2020,2351)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- BRAK-Mitteilungen
Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2020 - 1 AGH 33/19
- BGH, 28.05.2020 - AnwZ (Brfg) 11/20
- BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 11/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.08.2019 - AnwZ (Brfg) 58/18
Klage gegen ein Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei einer Tätigkeit als …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2020 - 1 AGH 33/19
Die Beratungsleistung gegenüber Mitarbeitern der M GmbH ist nach Auffassung des Senats nicht deshalb eine arbeitgeberfremde, und damit eine gegenüber Dritten erbrachte Leistung, weil die von der Beigeladenen beratenen Mitarbeiter der M GmbH ihre Informationen im Kontakt mit Kunden anwenden, umsetzen und weitergeben.Die Differenzierung, in wessen Rechtsangelegenheiten eine Tätigkeit erbracht wird, erfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs danach, ob die Tätigkeit der Verwirklichung eigener Rechte und Pflichten des Arbeitgebers dient oder ob sie darauf gerichtet ist, Rechte und Pflichten Dritter zu prüfen und Ansprüche Dritter durchzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.08.2019, Az.: AnwZ (Brfg) 58/18, Tz. 26 ff, juris).
- BGH, 28.05.2020 - AnwZ (Brfg) 11/20
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt i.R.d. anwaltlichen Tätigkeit in …
AGH Hamm, Entscheidung vom 17.01.2020 - 1 AGH 33/19 -.