Rechtsprechung
AGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 1 AGH 62/16 |
Zitiervorschläge
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 1 AGH 62/16 (https://dejure.org/2017,51889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,51889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- BRAK-Mitteilungen
Personalleiterin einer öffentlichen Anstalt keine Syndika
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versagung der Zulassung als Syndikusrechtsanwältin
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)
BRAO § 46 Abs. 2 - 4
Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin für eine Personalleiterin
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 1 AGH 62/16
Die Zeichnung mit "i.A." (und nicht mit "i.V.") ist aber nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ein starkes Indiz dafür, dass der Unterzeichnende nicht - wie ein Vertreter - selbst die Verantwortung übernimmt, sondern nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschl. v. 19.06.2007 - VI ZB 81/05; BGH MDR 2012, 796; BAG NZA 1997, 1343). - BGH, 19.06.2007 - VI ZB 81/05
Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 1 AGH 62/16
Die Zeichnung mit "i.A." (und nicht mit "i.V.") ist aber nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ein starkes Indiz dafür, dass der Unterzeichnende nicht - wie ein Vertreter - selbst die Verantwortung übernimmt, sondern nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschl. v. 19.06.2007 - VI ZB 81/05; BGH MDR 2012, 796; BAG NZA 1997, 1343). - BGH, 26.04.2012 - VII ZB 83/10
Berufungsbegründung: Postulationsfähigkeit des in Untervollmacht handelnden …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 1 AGH 62/16
Die Zeichnung mit "i.A." (und nicht mit "i.V.") ist aber nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ein starkes Indiz dafür, dass der Unterzeichnende nicht - wie ein Vertreter - selbst die Verantwortung übernimmt, sondern nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschl. v. 19.06.2007 - VI ZB 81/05; BGH MDR 2012, 796; BAG NZA 1997, 1343).