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   AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 1 ZU 10/98   

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https://dejure.org/1998,14246
AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 1 ZU 10/98 (https://dejure.org/1998,14246)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.06.1998 - 1 ZU 10/98 (https://dejure.org/1998,14246)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 1 ZU 10/98 (https://dejure.org/1998,14246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 66
  • ZIP 1998, 2161
  • AnwBl 1999, 52
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90

    Denkmalschutz: gebundene Entscheidung über Abbruch eines unter Schutz einer

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 1 ZU 10/98
    Das BVerwG hat in seiner Entscheidung v. 9.5.1995 (NVwZ-RR 1996, 631) weiter ausgeführt, daß die Veröffentlichung den Schlußpunkt des Rechtssetzungsvorganges bildet.
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 1 ZU 10/98
    Soweit es um die Ausfertigung geht, hat das BVerwG (vgl. NVwZ 1994, 1011; NVwZ-RR 1996, 630) klargestellt, daß die Legalitätsfunktion nicht zum Mindeststandard des bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebots gehört und damit der Zeitpunkt der Ausfertigung bundesrechtlich nicht bestimmt ist.
  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 1.84

    Voraussetzungen für den gemeindlichen Antrag nach §§ 11 i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 2

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 1 ZU 10/98
    Werden lediglich Teile eines Regelwertes nicht genehmigt, so bedarf es keines Beitrittsbeschlusses, wenn sich - wie hier - die Beanstandungen auf den übrigen Inhalt des Regelwerkes nicht auswirken (BVerwG, NVwZ 85, 487).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 89/98

    Verbot der Sternsozietät

    Dem hiergegen gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Anwaltsgerichtshof durch Beschluß vom 19. Juni 1998 (veröffentlicht in NJW 1999, 66 f) stattgegeben.

    Dieser Ansicht ist nicht zu folgen (ebenso AGH Rheinland-Pfalz NJW 1999, 66; Kleine-Cosack NJW 1997, 1257; Schlosser NJW 1998, 2794; Zuck MDR 1997, 325, 326).

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