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   AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 5/20   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 5/20 (https://dejure.org/2020,22150)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.06.2020 - 1 AGH 5/20 (https://dejure.org/2020,22150)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 1 AGH 5/20 (https://dejure.org/2020,22150)
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  • BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 30.19

    Vorwurf der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes; Auslegung eines

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 5/20
    Die Auslegungsregeln insbesondere der §§ 133, 157 BGB finden dabei entsprechende Anwendung (BVerwG BeckRS 2020, 2881 Rn. 8).
  • BGH, 28.05.2013 - AnwZ (Brfg) 2/13

    Erledigung der Hauptsache durch den Tod des Klägers; Widerruf der Zulassung zur

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 5/20
    Auch wenn der Kläger seine Klage nicht etwa in seiner Eigenschaft als Erbe der verstorbenen Rechtsanwältin C erhoben hat - die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bzw. zur Syndikusrechtsanwalt stellt eine höchstpersönliche, unvererbliche Rechtsposition dar (vgl. BGH BeckRS 2013, 11591 Rn. 2; BGH BeckRS 2011, 07705 Rn. 2) - ist jedoch zu berücksichtigen, dass Gegenstand der erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage die Frage ist, ob die beklagte Rechtsanwaltskammer eine frühere Berufsträgerin als Syndikusrechtsanwältin hätte zulassen müssen.
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 B 87.10

    Auslegung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Heranziehung der Begründung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 5/20
    Bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen, auch die Begründung des Verwaltungsakts (BVerwG BeckRS 2011, 52971 Rn. 3).
  • BVerwG, 19.03.2013 - 5 C 16.12

    Aufklärungspflicht, kostenbeitragsrechtliche -; Bestimmtheitsgebot,

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 5/20
    Maßgeblich für die Auslegung eines Verwaltungsakts ist der objektive Erklärungswert aus Sicht des Empfängerhorizonts (BVerwG NJW 2013, 1832 Rn. 10; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 35 Rn. 54 f. BeckOK/Bader/Ronellenfitsch/von Alemann/Scheffczyk VwVfG, Stand 01.04.2020, § 35 Rn. 46).
  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09

    Erledigung eines zur Wahrnehmung der höchstpersönlichen, unvererblichen Rechte

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 5/20
    Auch wenn der Kläger seine Klage nicht etwa in seiner Eigenschaft als Erbe der verstorbenen Rechtsanwältin C erhoben hat - die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bzw. zur Syndikusrechtsanwalt stellt eine höchstpersönliche, unvererbliche Rechtsposition dar (vgl. BGH BeckRS 2013, 11591 Rn. 2; BGH BeckRS 2011, 07705 Rn. 2) - ist jedoch zu berücksichtigen, dass Gegenstand der erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage die Frage ist, ob die beklagte Rechtsanwaltskammer eine frühere Berufsträgerin als Syndikusrechtsanwältin hätte zulassen müssen.
  • BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    b) Des Weiteren ergibt sich ein Verfahrensmangel auch nicht daraus, dass der Anwaltsgerichtshof den Antrag des Klägers vom 2. Februar 2021, gerichtet auf Aussetzung des hiesigen Verfahrens bis zum Abschluss des vor demselben Senat anhängigen Verfahrens zu dem Aktenzeichen 1 AGH 5/20, welches die Aufgabe der Vorlage des ärztlichen Gutachtens zum Gegenstand hatte, nicht beschieden hat.
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