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AGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 1 AGH 27/09 |
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Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vermutung des Vermögensverfalls bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts
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Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vermutung des Vermögensverfalls bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 1 AGH 27/09
- AGH Nordrhein-Westfalen, 20.11.2009 - 1 AGH 27/09
- BGH, 18.07.2011 - AnwZ (B) 28/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 1 AGH 27/09
Allein der Umstand, dass das Insolvenzverfahren unter Anordnung der Eigenverwaltung erfolgte beseitigt die Vermutung des Vermögensverfalls ebenso wenig wie in dem Fall in dem ein Insolvenzverwalter die Anwaltskanzlei des Insolvenzschuldners im noch laufenden Insolvenzverfahren freigibt (vgl. BGH 16.04.2007, AnwZ(B) 6/06).Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO) und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (BGH 7.12.2004, AnwZ(B) 40/04 = NJW 2005, 1271 [BGH 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04] und BGH 16.04.2007, AnwZ(B) 6/06).
- BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05
Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 1 AGH 27/09
Denn selbst die Anstellung eines in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts in einer Einzelkanzlei vermag eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch arbeitsvertragliche Beschränkungen der Befugnisse des angestellten Rechtsanwalts nicht auszuschließen, weil deren Einhaltung in einer Einzelkanzlei - anders als in einer angesehen Sozietät - nicht zuverlässig sichergestellt werden kann (BGH 05.12.2005, AnwZ (B) 13/05). - BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04
AGH Frankfurt am Main
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 1 AGH 27/09
Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO) und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (BGH 7.12.2004, AnwZ(B) 40/04 = NJW 2005, 1271 [BGH 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04] und BGH 16.04.2007, AnwZ(B) 6/06). - BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03
Vermögensverfall des Rechtsanwalts
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 1 AGH 27/09
Die Insolvenzeröffnung unter Anordnung der Eigenverwaltung unter Aufsicht des Sachwalters kommt den strengen Ausnahmeanforderungen, die der BGH in der Entscheidung vom 18.10.2004 (AnwZ (B) 43/03) zur Verneinung dieser Gefährdung aufgestellt hat, nicht gleich.