Rechtsprechung
AGH Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 AGH 12/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtsärztliche Untersuchung eines Rechtsanwalts bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine krankhafte, sich auf seine Fähigkeit als Anwalt auswirkende geistige Störung
- Wolters Kluwer
Amtsärztliche Untersuchung eines Rechtsanwalts bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine krankhafte, sich auf seine Fähigkeit als Anwalt auswirkende geistige Störung
- BRAK-Mitteilungen
Zulassung - Zulässigkeit einer Gutachtenanordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 8a; BRAO § 16 Abs. 3a
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand eines Rechtsanwalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 39 (Leitsatz)
BRAO § 8, § 16 Abs. 3 a) a.F.
Zulassung - Zulässigkeit einer Gutachtenanordnung
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 AGH 12/09
- BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 39/10
- BGH, 28.03.2011 - AnwZ (B) 39/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtvorlage eines …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 AGH 12/09
Danach setzt der Widerrufsgrund nicht voraus, dass der Rechtsanwalt geisteskrank oder geistesschwach oder schuldunfähig im Sinne von § 20 StGB ist (BGH Beschluß 26.11.07-AnwZ(B) 102/05).Etwas anderes gilt allerdings, wenn ein derartiges Verhalten des Rechtsanwalts ernsthaft darauf hindeutet, er könne von seinen Vorstellungen in krankhafter Weise derart beherrscht sein, dass sich dies zugleich und in schwerwiegenderweise auf seine Fähigkeit auswirke, die Belange seiner Mandanten noch sachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt wahrzunehmen (BGH Beschluß 26.11.07 - AnwZ (B) 102/05).
- BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 17/98
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Geistesschwäche
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 AGH 12/09
Denn § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO, für den das Verfahren nach §§ 8,16 Abs. 3 a BRAO eine Vorstufe darstellt, zielt nicht darauf ab, solche Rechtsanwälte aus der Rechtsanwaltschaft auszuschließen, die durch wiederholte Verletzung des Sachlichkeitsgebotes den Ablauf einer geordneten Rechtspflege erschweren; dem muss mit berufsrechtlichen und soweit die Grenzen von Straftatbeständen überschritten sind, mit strafrechtlichen Mitteln begegnet werden (vgl. BGH, Beschluss v. 14.02.2000 - AnwZ (B) 17/98).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 1 AGH 7/11
Zulässigkeit der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung gegenüber einem …
Dieser Antrag ist durch Beschluss des Senats vom 22.01.2010 (1 AGH 12/09) zurückgewiesen worden.