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AGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 1 AGH 20/21 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - 1 AGH 20/21 (https://dejure.org/2021,52994)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 1 AGH 31/21
Gebührenerhebung für ein Zwangsgeldverfahren gegen ein Kammermitglied
Soweit er seinen Verlegungsantrag damit begründet hat, dass er eine Fristgewährung für eine Replik auf die Klageerwiderung der Beklagten benötige, vermochte dies ebenfalls eine Terminsverlegung nicht zu rechtfertigen, zumal dem Kläger in der Parallelsache 1 AGH 20/21 bereits mit Gerichtsschreiben vom 22.07.2021 fristgebunden aufgegeben worden war, seine Klage zu begründen, was ohne jegliche Reaktion des Klägers geblieben war.