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AGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 1 AGH 31/21 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - 1 AGH 31/21 (https://dejure.org/2021,52992)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
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- Wolters Kluwer
Gebührenerhebung für ein Zwangsgeldverfahren gegen ein Kammermitglied
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- AGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 1 AGH 20/21
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 1 AGH 31/21
Soweit er seinen Verlegungsantrag damit begründet hat, dass er eine Fristgewährung für eine Replik auf die Klageerwiderung der Beklagten benötige, vermochte dies ebenfalls eine Terminsverlegung nicht zu rechtfertigen, zumal dem Kläger in der Parallelsache 1 AGH 20/21 bereits mit Gerichtsschreiben vom 22.07.2021 fristgebunden aufgegeben worden war, seine Klage zu begründen, was ohne jegliche Reaktion des Klägers geblieben war.