Rechtsprechung
AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 25/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Beleidigung; Abwägung des berechtigten Interesses des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit an der Integrität ; Rechtlicher ...
- Wolters Kluwer
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Beleidigung; Abwägung des berechtigten Interesses des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit an der Integrität ; Rechtlicher ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 7 Nr. 5 BRAO, § 185 StGB, Art. 12 GG
Zulassungsversagung zum Rechtsanwalt bei Beleidigung eines Staatsanwaltes - Anwaltsblatt
Art 12 GG, § 7 BRAO, § 185 StGB
Anwaltszulassung versagt wegen massiver Beleidigung des Referendarausbilders - Anwaltsblatt
Art 12 GG, § 7 BRAO, § 185 StGB
Anwaltszulassung versagt wegen massiver Beleidigung des Referendarausbilders - ra.de
- rabüro.de
Zur Verweigerung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen massiver Beleidigung des Ausbilders während des Referendariats und hieraufhin erfolgender strafrechtlich rechtskräftiger Verurteilung
- BRAK-Mitteilungen
Zulassungswiderruf wegen Unwürdigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beleidigung kann Zulassung kosten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- nrw.de (Pressemitteilung)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Jurastudium: Referendarin beleidigt Staatsanwalt in massiver Form
- lto.de (Pressebericht, 06.04.2016)
Im Referendariat den Ausbilder beleidigt: Unwürdig, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Beleidigung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beleidigung kann Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft rechtfertigen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Beleidigung
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)
BRAO § 7 Nr. 5
Versagung der Zulassung wegen Unwürdigkeit - haufe.de (Kurzinformation)
Referendarin beleidigt Ausbilder - fünf Jahre Wartezeit für die Anwaltszulassung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Zulassungssperre für Referendarin wegen Beleidigung eines Staatsanwalts
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 25/15
- BGH, 27.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/16
- BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
- AGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 AGH 25/15
- LG Köln, 03.08.2021 - 5 O 341/20
Papierfundstellen
- AnwBl 2016, 520
- AnwBl Online 2016, 387
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 10/98
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Abwägung im …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 25/15
Letztlich muss im Hinblick auf die mit der Versagung der Zulassung verbundene Einschränkung der Berufswahlfreiheit bei der jeweiligen im Einzelfall zu treffenden Entscheidung gemäß § 7 Nr. 5 BRAO der Grundsatz der Ver-hältnismäßigkeil strikt beachtet und gewahrt werden (siehe BGH, BRAK-Mitteilungen 1998, 234 bis 235, m.w.N.). - BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 25/15
Insoweit stellt § 7 Nr. 5 BRAO eine subjektive, an das Verhalten des Bewerbers anknüpfende Beschränkung zur Zulassung des Rechtsanwaltsberufes dar, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (siehe nur BVerfGE 63, 266.293;… Henssler/Prütting-Henssler, BRAO, 4. Auflage. § 7, RN 36; Kleine-Cosack. § 7, RN 10; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, § 7, RN 33) zulässig ist, wenn sie dem Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes dient. - BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 10/10
Wiederzulassung zu Rechtsanwaltschaft: Versagung wegen Berufsunwürdigkeit
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 25/15
Dabei sind das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden an der Integrität einzelfallbezogen gegeneinander abzuwägen ( ständige Rechtsprechung des BGH, siehe nur Urteil vom 10.10.2011, AnwZ (Brfg) 10/10.
- BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
"Unwürdig" für den Anwaltsberuf?
Der Bescheid der Rechtsanwaltskammer Köln vom 15. Mai 2015 - 56962 - und das Urteil des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2015 - 1 AGH 25/15 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes. - LG Köln, 03.08.2021 - 5 O 341/20
Verweigerte/Verspätete Zulassung Anwaltschaft, Schadensersatz
Die gegen den Ablehnungsbescheid erhobene Klage wurde vom Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 30.10.2015 (1 AGH 25/15) abgewiesen.