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   AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 65/05   

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https://dejure.org/2006,81819
AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 65/05 (https://dejure.org/2006,81819)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.03.2006 - 1 ZU 65/05 (https://dejure.org/2006,81819)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. März 2006 - 1 ZU 65/05 (https://dejure.org/2006,81819)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 65/05
    Gleiches gilt für den Belang der Verhinderung unerwünschten Wettbewerbs (BVerfGE 93, 362, 370; 94, 372, 375; 97, 12, 31).

    In diesem Zusammenhang spielt insbesondere das Interesse des Mandanten an einer engen örtlichen Verbundenheit des RA und seiner ständigen Erreichbarkeit eine Rolle (BVerfGE 97, 12, 28 ff.; zustimmend Jäger , Stbg. 1997, 211, 212; Zuck in FS Karlmann Geiß ; 323, 333).

  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 65/05
    Zur Feststellung der maßgeblichen vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls ist zunächst der maßgebliche Gemeinwohlbelang zu definieren und sodann auf seine Geeignetheit, Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne zu prüfen (st. Rspr.; BVerfG, Beschl. v. 3.7.2003 - 1 BvR 238/01; zum Ganzen auch Grünewald , a.a.O., 401 ff., 407 f., m.w.N.).
  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 65/05
    Gleiches gilt für den Belang der Verhinderung unerwünschten Wettbewerbs (BVerfGE 93, 362, 370; 94, 372, 375; 97, 12, 31).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 65/05
    Gleiches gilt für den Belang der Verhinderung unerwünschten Wettbewerbs (BVerfGE 93, 362, 370; 94, 372, 375; 97, 12, 31).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 65/05
    Erforderlich wäre es, wenn das Zweigstellenverbot das unter mehreren gleich geeigneten Mitteln mildeste Mittel wäre, um das Interesse des Rechtsuchenden an der Erreichbarkeit des RA zu gewährleisten (BVerfGE 77, 84, 109; 81, 70, 91; 88, 145, 164).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 65/05
    Erforderlich wäre es, wenn das Zweigstellenverbot das unter mehreren gleich geeigneten Mitteln mildeste Mittel wäre, um das Interesse des Rechtsuchenden an der Erreichbarkeit des RA zu gewährleisten (BVerfGE 77, 84, 109; 81, 70, 91; 88, 145, 164).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 65/05
    Zwar sind die Gerichte gehalten, sich um eine verfassungskonforme Auslegung des einfachen Rechts zu bemühen, denn der Respekt vor der gesetzgebenden Gewalt gebietet es, im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen so viel wie möglich von dem aufrechtzuerhalten, was der Gesetzgeber gewollt hat (so u.a. BVerfGE 90, 263; 86, 288, 320).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 65/05
    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze aber dort, wo sie zu dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfGE 71, 81, 105).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 65/05
    Erforderlich wäre es, wenn das Zweigstellenverbot das unter mehreren gleich geeigneten Mitteln mildeste Mittel wäre, um das Interesse des Rechtsuchenden an der Erreichbarkeit des RA zu gewährleisten (BVerfGE 77, 84, 109; 81, 70, 91; 88, 145, 164).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 65/05
    Zwar sind die Gerichte gehalten, sich um eine verfassungskonforme Auslegung des einfachen Rechts zu bemühen, denn der Respekt vor der gesetzgebenden Gewalt gebietet es, im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen so viel wie möglich von dem aufrechtzuerhalten, was der Gesetzgeber gewollt hat (so u.a. BVerfGE 90, 263; 86, 288, 320).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • AnwG Schleswig, 17.07.2001 - 3 EG 6/01

    Zweigstellenverbot - Verfassungskonformität des Verbots der Einrichtung einer

  • AGH Bayern, 12.02.2003 - BayAGH I - 16/02

    Erlaubnis der Errichtung einer Zweigstelle durch einen Rechtsanwalt;

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • OLG Stuttgart, 02.05.2008 - Not 2/08

    Notarbestellung: Persönliche Eignung für das Notaramt

    Der Anwaltsgerichtshof am Oberlandesgericht Hamm hat dazu mit Beschluss vom 31. März 2006 (1 ZU 65/05 Rn. 18, zitiert nach juris) überzeugend ausgeführt, ständige Erreichbarkeit in diesem Sinn bedeute, dass der Anwalt beziehungsweise sein Büro innerhalb der üblichen Bürozeiten ständig erreichbar sind.

    Der Anwaltsgerichthof am OLG Hamm ist zwar der Auffassung, das Zweigstellenverbot sei für Rechtsanwälte verfassungsrechtlich nicht zu begründen und hatte deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen (OLG Hamm, Anwaltsgerichtshof, Beschluss vom 31. März 2006, 1 ZU 65/05 {juris}; mittlerweile ist § 28 BRAO aufgehoben, BGBl. I 2007, 358 [359 f.]).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.04.2015 - 1 AGH 38/14

    Verwendung des Wortes "Standorte" auf der Homepage einer Kanzlei

    Zuvor waren gegen das Zweigstellenverbot verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden, die der Senat im Hinblick auf die Art. 3, 12 GG geteilt hatte und die ihm Veranlassung für eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG gegeben hatten (Senat BRAK-Mitt. 2006, 177).
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