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   AGH Rheinland-Pfalz, 04.03.2003 - 1 AGH 1/03   

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https://dejure.org/2003,40778
AGH Rheinland-Pfalz, 04.03.2003 - 1 AGH 1/03 (https://dejure.org/2003,40778)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.03.2003 - 1 AGH 1/03 (https://dejure.org/2003,40778)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. März 2003 - 1 AGH 1/03 (https://dejure.org/2003,40778)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70

    Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 04.03.2003 - 1 AGH 1/03
    Diese Ausnahmeregelung in § 20 Abs. 1 Nr. 4 a.F. BRAO sollte daher dem Bedürfnis nach einer flexiblen Regelung Rechnung tragen, um den singular bei dem OLG tätigen RAen die Möglichkeit zu eröffnen, auch auf Bewerber zurückgreifen zu können, die noch nicht so lange als RA tätig waren (BGHZ 56, 381 = NJW 1971, 1990 = EGE X 50) und mithin nicht durch die Zulassung als RA bei dem OLG auf die Früchte ihrer bisherigen Tätigkeit als RA mit einer amts- und landgerichtlichen Praxis verzichten mussten.

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers, die dem § 226 Abs. 2 BRAO zugrunde liegt, sollen beim OLG nur Anwälte tätig werden, die durch eine mindestens fünfjährige anwaltliche Berufsausübung bereits eine gewisse Erfahrung gesammelt haben (BGHZ 56, 381 = NJW 1971, 1990).

    Bereits in seiner Entscheidung v. 12.7.1971 (BGH, NJW 1971, 1990) hatte der BGH die Regelung in § 226 Abs. 2 BRAO als mit dem GG vereinbar ausdrücklich bestätigt.

    Dabei durfte der Gesetzgeber auch davon absehen, bei der Beurteilung ausreichender Berufungserfahrung auf den Einzelfall abzustellen, sondern durfte mit der fünfjährigen Wartefrist für alle Bewerber eine pauschale Regelung einführen, welche die Streitigkeiten und Unzuträglichkeiten einer Prüfung im Einzelfall erspart (BGH, Beschl. v. 12.7.1971, NJW 1971, 1990, 1991 linke Spalte).

  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81

    Vorzeitige Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 04.03.2003 - 1 AGH 1/03
    Worauf die RAK in ihrem zur gerichtlichen Überprüfung gestellten Bescheid bereits zutreffend hingewiesen hat, ist die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO, die der Justizverwaltung ein Ermessen einräumt, im Bereich des § 226 Abs. 2 BRAO unanwendbar (BGHZ 82, 333; BGH, BRAK-Mitt. 1990, 51; EGH München, BRAK-Mitt. 1982, 33).

    Denn während der durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes v. 24.10.1972 (BGBl. I, 2013) aufgehobene Abs. 3 die Ermessensvorschrift des § 20 Abs. 2 Nr. 4 a.F. BRAO ausdrücklich für entsprechend anwendbar erklärte, fehlte und fehlt eine solche Verweisung in § 226 Abs. 2 BRAO (vgl. hierzu BHZ in NJW 1982, 1399).

  • BGH, 25.06.1962 - AnwZ (B) 4/62

    Wartefrist für Zulassung als OLG-Anwalt

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 04.03.2003 - 1 AGH 1/03
    Der sachlich vertretbare Sinn der in § 226 Abs. 2 BRAO getroffenen gesetzlichen Regelung liegt darin, dass nach dem Willen des Gesetzgebers beim OLG nur Anwälte tätig werden sollen, die bereits eine gewisse Berufungserfahrung gesammelt haben (BGHZ 37, 247 = NJW 62, 1821).
  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 04.03.2003 - 1 AGH 1/03
    Maßgeblich war nämlich, dass die Zulassung bei dem OLG in Folge des bis zur Entscheidung des BVerfG v. 13.12.2000 - 1 BvR 335/97 (BGBl. I 2001, 891) zwangsläufig den Verlust der Zulassung beim LG und AG gemäß der bis dahin geltenden Vorschrift des § 25 BRAO nach sich zog.
  • BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97

    Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Bremen - Verwandtschaft

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 04.03.2003 - 1 AGH 1/03
    Ausnahmsweise kann daher die Zulassung nur erteilt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Versagung der Zulassung als dem Ast. unzumutbar erscheinen zu lassen (BGH, NJW-RR 1999, 572).
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 56/89

    Aufnahme eines Rechtsbeistandes in die Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 04.03.2003 - 1 AGH 1/03
    Worauf die RAK in ihrem zur gerichtlichen Überprüfung gestellten Bescheid bereits zutreffend hingewiesen hat, ist die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO, die der Justizverwaltung ein Ermessen einräumt, im Bereich des § 226 Abs. 2 BRAO unanwendbar (BGHZ 82, 333; BGH, BRAK-Mitt. 1990, 51; EGH München, BRAK-Mitt. 1982, 33).
  • AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02

    5-jährige Wartefrist für OLG-Rechtsanwaltszulassung auch für ehemalige Richter

    b) Soweit der Antragsteller sich auf die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO beruft, die der Justizverwaltung ein Ermessen einräume, greifen diese Erwägungen nicht mehr, denn diese Vorschrift ist nunmehr im Bereich des § 226 Abs. 2 BRAO unanwendbar (Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 20 Rdn. 40 ff., § 226, Rdn. 28 ff., 32; AGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4.3.2003, 1 AGH 1/03, dort Seite 4).
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