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   AGH Rheinland-Pfalz, 06.06.2012 - 2 AGH 3/11   

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https://dejure.org/2012,35146
AGH Rheinland-Pfalz, 06.06.2012 - 2 AGH 3/11 (https://dejure.org/2012,35146)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.06.2012 - 2 AGH 3/11 (https://dejure.org/2012,35146)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - 2 AGH 3/11 (https://dejure.org/2012,35146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BRAK-Mitteilungen

    Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen - Serienfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 06.06.2012 - 2 AGH 3/11
    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ [B] 85/09, BRAK-Mitt. 2010, 270 f. = NJW-RR 2011, 279 ff.; Beschl. v. 6.3.2006 - AnwZ [B] 36/05, BRAK-Mitt. 2006, 131 ff. = NJW 2006, 1513 ff., jew. m.w.N.) ist ein Fall i.S.d. § 5 Abs. 1 FAO (§ 5 Satz 1 FAO a.F.) jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und die Beteiligten verschieden sind.

    Seine Konkretisierung wurde vielmehr der Rechtsprechung anheim gegeben (BGH, Beschl. v. 6.3.2006 - AnwZ [B] 36/05 a.a.O.; Kirchberg, NJW 2003, 1833, 1834 unter Hinweis auf die Protokolle der 3. Sitzung der Satzungsversammlung v. 22.11.2001, S. 8; Hartung-Scharmer, a.a.O., Rdnr. 41 ff. zu § 5 FAO).

  • AGH Rheinland-Pfalz, 11.05.2007 - 1 AGH 33/05

    Fachanwalt - Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 06.06.2012 - 2 AGH 3/11
    Ob die von der Bewerberin vorgelegten Unterlagen die besonderen praktischen Erfahrungen nachweisen, ist eine Rechtsfrage und daher gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (BGHZ 142, 97; NJW 1997, 307; Senat, Beschl. v. 11.5.2007 - 1 AGH 33/05, abgedruckt in BRAK-Mitt. 2007, 224).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.06.2005 - 1 ZU 18/05

    Fachanwalt - Fallquorum im Verwaltungsrecht

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 06.06.2012 - 2 AGH 3/11
    Der Senat geht davon aus, dass auch "Serienfälle" - wie sie insbesondere im öffentlichen Dienstrecht, Erschließungsbeitragsrecht sowie im Abwassergebührenrecht wegen des gleichen Kernsachverhaltes nicht selten sind - grundsätzlich als selbstständige Fälle anzusehen sind, weil der RA bei ihnen im Einzelnen auch stets individuell prüfen muss, wer inwieweit beschwert ist, was das Ziel eines Rechtsbehelfs- oder Klageverfahrens sein kann oder muss, welche Fristen zu beachten sind und welche Besonderheiten bzw. Abweichungen vom Kernsachverhalt vielleicht im Detail berücksichtigt werden müssen (vgl. AGH Hamm, Beschl. v. 17.6.2005 - 1 ZU 18/05; AGH Naumburg, Beschl. v. 23.1.2004 - 1 AGH 19/03; AGH Celle, Beschl. v. 19.3.2002 - AGH 7/01; Hartung-Scharmer, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 5. Aufl., Rdnr. 350 ff. zu § 5 FAO).
  • AGH Niedersachsen, 19.03.2002 - AGH 7/01

    Fachanwalt - zum Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 06.06.2012 - 2 AGH 3/11
    Der Senat geht davon aus, dass auch "Serienfälle" - wie sie insbesondere im öffentlichen Dienstrecht, Erschließungsbeitragsrecht sowie im Abwassergebührenrecht wegen des gleichen Kernsachverhaltes nicht selten sind - grundsätzlich als selbstständige Fälle anzusehen sind, weil der RA bei ihnen im Einzelnen auch stets individuell prüfen muss, wer inwieweit beschwert ist, was das Ziel eines Rechtsbehelfs- oder Klageverfahrens sein kann oder muss, welche Fristen zu beachten sind und welche Besonderheiten bzw. Abweichungen vom Kernsachverhalt vielleicht im Detail berücksichtigt werden müssen (vgl. AGH Hamm, Beschl. v. 17.6.2005 - 1 ZU 18/05; AGH Naumburg, Beschl. v. 23.1.2004 - 1 AGH 19/03; AGH Celle, Beschl. v. 19.3.2002 - AGH 7/01; Hartung-Scharmer, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 5. Aufl., Rdnr. 350 ff. zu § 5 FAO).
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 85/09

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Höhergewichtung von Fällen mit mehreren

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 06.06.2012 - 2 AGH 3/11
    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ [B] 85/09, BRAK-Mitt. 2010, 270 f. = NJW-RR 2011, 279 ff.; Beschl. v. 6.3.2006 - AnwZ [B] 36/05, BRAK-Mitt. 2006, 131 ff. = NJW 2006, 1513 ff., jew. m.w.N.) ist ein Fall i.S.d. § 5 Abs. 1 FAO (§ 5 Satz 1 FAO a.F.) jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und die Beteiligten verschieden sind.
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98

    Nachweis der besonderen Kenntnisse als Fachanwalt für Steuerrecht nach Abschluß

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 06.06.2012 - 2 AGH 3/11
    Ob die von der Bewerberin vorgelegten Unterlagen die besonderen praktischen Erfahrungen nachweisen, ist eine Rechtsfrage und daher gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (BGHZ 142, 97; NJW 1997, 307; Senat, Beschl. v. 11.5.2007 - 1 AGH 33/05, abgedruckt in BRAK-Mitt. 2007, 224).
  • AGH Sachsen-Anhalt, 23.01.2004 - 1 AGH 19/03

    Antrag auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 06.06.2012 - 2 AGH 3/11
    Der Senat geht davon aus, dass auch "Serienfälle" - wie sie insbesondere im öffentlichen Dienstrecht, Erschließungsbeitragsrecht sowie im Abwassergebührenrecht wegen des gleichen Kernsachverhaltes nicht selten sind - grundsätzlich als selbstständige Fälle anzusehen sind, weil der RA bei ihnen im Einzelnen auch stets individuell prüfen muss, wer inwieweit beschwert ist, was das Ziel eines Rechtsbehelfs- oder Klageverfahrens sein kann oder muss, welche Fristen zu beachten sind und welche Besonderheiten bzw. Abweichungen vom Kernsachverhalt vielleicht im Detail berücksichtigt werden müssen (vgl. AGH Hamm, Beschl. v. 17.6.2005 - 1 ZU 18/05; AGH Naumburg, Beschl. v. 23.1.2004 - 1 AGH 19/03; AGH Celle, Beschl. v. 19.3.2002 - AGH 7/01; Hartung-Scharmer, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 5. Aufl., Rdnr. 350 ff. zu § 5 FAO).
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