Rechtsprechung
AGH Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 2 AGH 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Gestattung der Führung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"; Möglichkeit der Durchführung eines Fachgespräches bei Unauffindbarkeit einer nachzuweisenden Klausur; Voraussetzungen für die Erteilung eines Fachanwaltstitels
- Wolters Kluwer
Antrag auf Gestattung der Führung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"; Möglichkeit der Durchführung eines Fachgespräches bei Unauffindbarkeit einer nachzuweisenden Klausur; Voraussetzungen für die Erteilung eines Fachanwaltstitels
- BRAK-Mitteilungen
Fachanwalt - Ladung zu einem Fachgespräch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 50 (Leitsatz)
FAO § 7 Abs. 2, § 10 Nr. 1
Fachanwalt - Ladung zu einem Fachgespräch
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 33/97
Voraussetzung für die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" - …
Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 2 AGH 1/07
So ist bei den allgemeinen Qualifikationsanforderungen maßgebend auf die in § 5 FAO genannte Fallzahl aus den einschlägigen Fachgebieten abzustellen (BGH, NJW-RR 1998, 635, kritische Anmerkungen der Satzungsversammlung, FAZ 12.6.2007, 15 "Mehr Strenge bei der Zulassung von Fachanwälten"). - BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06
Begriff der Fallbearbeitung bei der Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung für …
Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 2 AGH 1/07
Weder ein angeordnetes noch ein freiwilliges Fachgespräch können den fehlenden Nachweis der dritten Klausur für die Fachanwaltsbezeichnung ersetzen, da dies über die in § 43c Abs. 2 BRAO normierte Befugnis zur Prüfung der vorzulegenden Nachweise hinausgeht (BGH, Beschl. v. 16.4.2007, AnwZ [B] 31/06). - BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 11/04
Zulässigkeit der Erstreckung des Fachgesprächs auf das gesamte Fachgebiet; …
Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 2 AGH 1/07
Damit dient das Fachgespräch dazu, etwaige bei der Prüfung der Nachweise festgestellte Defizite auszugleichen (BGH, Senat für Anwaltssachen, 7.3.2005, AnwZ [B] 11/04). - BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 40/01
Überprüfung der Qualifikation eines Fachanwalts-Bewerbers durch den Fachausschuß
Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 2 AGH 1/07
Der vom Ast. vorzulegende Nachweis der drei Aufsichtsarbeiten nebst ihrer Bewertungen hat seinen Grund darin, dass der Ausschuss nachprüft, ob hinsichtlich der Aufsichtsarbeiten die Angaben im Zeugnis des Lehrgangsveranstalters über die Gegenstandsbereiche und Bewertungen der Klausuren zutreffend sind und den Anforderungen des § 6 Abs. 2 c) Satz 1 FAO i.V.m. §§ 8 bis 14 FAO entsprechen (BGH, Beschl. v. 29.9.2002, AnwZ [B] 40/01).