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   AGH Rheinland-Pfalz, 28.04.2005 - 1 AGH 16/04   

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https://dejure.org/2005,25494
AGH Rheinland-Pfalz, 28.04.2005 - 1 AGH 16/04 (https://dejure.org/2005,25494)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.04.2005 - 1 AGH 16/04 (https://dejure.org/2005,25494)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. April 2005 - 1 AGH 16/04 (https://dejure.org/2005,25494)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe der Handakten nach Kündigung eines Mandats; Zurückbehaltung der Handakten wegen ausstehender Gebühren

  • Wolters Kluwer

    Herausgabe der Handakten nach Kündigung eines Mandats; Zurückbehaltung der Handakten wegen ausstehender Gebühren

  • BRAK-Mitteilungen

    Handakten - zum Zurückbehaltungsrecht nach § 50 Abs. 3 BRAO

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43

    §§ 50, 56 BRAO; § 17 BORA
    Handakten - Zurückbehaltungsrecht nach § 50 Abs. 3 BRAO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 50 Abs. 3 § 56; BerufsO Rechtsanwälte § 17
    Berufsrecht/Rechtsanwält: Anfangsverdacht für berufsgerichtliches Verfahren, Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an den Handakten nach § 50 Abs. 3 BRAO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 28.04.2005 - 1 AGH 16/04
    Die Anordnung des Kammervorstandes bzw. des von ihm beauftragten Mitglieds stellt einen belastenden Verwaltungsakt gegenüber dem Antrragsteller dar, gegen den Rechtsschutz nach § 223 BRAO zu gewähren ist (BVerfGE 50, 16; Feuerich/Weyland, BRAO 6.Aufl., 56 Rdnr. 37).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 13/77

    Anwaltliches Standesrecht (BGHSt 37, 366: Gebühr für Teilleistung bei

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 28.04.2005 - 1 AGH 16/04
    Wenn ein Rechtsanwalt von dem Zurückbehaltungsrecht nach § 50 Abs. 3 BRAO Gebrauch macht, kann dies allein nicht den Anfangsverdacht einer Berufspflichtverletzung begründen, um Vorermittlungen für ein berufsgerichtliches Verfahren einzuleiten, wie dies mit einem Auskunftsverlangen nach § 56 BRAO verbunden ist (BGHSt 27, 374).
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