Rechtsprechung
AGH Rheinland-Pfalz, 28.04.2005 - 1 AGH 16/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,25494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabe der Handakten nach Kündigung eines Mandats; Zurückbehaltung der Handakten wegen ausstehender Gebühren
- Wolters Kluwer
Herausgabe der Handakten nach Kündigung eines Mandats; Zurückbehaltung der Handakten wegen ausstehender Gebühren
- BRAK-Mitteilungen
Handakten - zum Zurückbehaltungsrecht nach § 50 Abs. 3 BRAO
- brak-mitteilungen.de , S. 43
§§ 50, 56 BRAO; § 17 BORA
Handakten - Zurückbehaltungsrecht nach § 50 Abs. 3 BRAO - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 50 Abs. 3 § 56; BerufsO Rechtsanwälte § 17
Berufsrecht/Rechtsanwält: Anfangsverdacht für berufsgerichtliches Verfahren, Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an den Handakten nach § 50 Abs. 3 BRAO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72
Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen
Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 28.04.2005 - 1 AGH 16/04
Die Anordnung des Kammervorstandes bzw. des von ihm beauftragten Mitglieds stellt einen belastenden Verwaltungsakt gegenüber dem Antrragsteller dar, gegen den Rechtsschutz nach § 223 BRAO zu gewähren ist (BVerfGE 50, 16;… Feuerich/Weyland, BRAO 6.Aufl., 56 Rdnr. 37). - BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 13/77
Anwaltliches Standesrecht (BGHSt 37, 366: Gebühr für Teilleistung bei …
Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 28.04.2005 - 1 AGH 16/04
Wenn ein Rechtsanwalt von dem Zurückbehaltungsrecht nach § 50 Abs. 3 BRAO Gebrauch macht, kann dies allein nicht den Anfangsverdacht einer Berufspflichtverletzung begründen, um Vorermittlungen für ein berufsgerichtliches Verfahren einzuleiten, wie dies mit einem Auskunftsverlangen nach § 56 BRAO verbunden ist (BGHSt 27, 374).