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AGH Sachsen, 11.09.2015 - AGH 13/14 (I) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BRAK-Mitteilungen
Widerruf einer Fachanwaltsbezeichnung nach Verzicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Sachsen, 11.09.2015 - AGH 13/14 (I)
- BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 56/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 76/13
Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Mehrfacher …
Auszug aus AGH Sachsen, 11.09.2015 - AGH 13/14
Insbesondere liegt es durchaus im pflichtgemäßen Ermessen der RAK, bei erstmaliger Verletzung der Fortbildungspflicht vom Widerruf zunächst abzusehen und dem Rechtsanwalt die Möglichkeit einzuräumen, durch verstärkte Fortbildung im laufenden Jahr eine Sanktionierung der einmaligen Pflichtverletzung im zurückliegenden Jahr zu vermeiden (BGH, Beschl. v. 5.5.2014 - AnwZ (Brfg) 76/13, BRAK-Mitt. 2014, 212). - BVerfG, 22.10.2014 - 1 BvR 1815/12
Verpflichtung zum Neuerwerb einer Fachanwaltsbezeichnung bei Wiederzulassung zur …
Auszug aus AGH Sachsen, 11.09.2015 - AGH 13/14
Dies folgt sinngemäß auch aus der Entscheidung des BVerfG v. 22.10.2014 zu 1 BvR 1815/12: "Im Berufsrecht findet sich keine ausdrückliche Regelung, nach der die Befugnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung mit dem Ausscheiden aus dem Anwaltsberuf mit der Folge erlischt, dass nach Wiederzulassung zur Anwaltschaft die Fachanwaltsbezeichnung gemäß den allgemeinen Regelungen erneut erworben werden muss." Auch insofern hat das BVerfG eine Analogiefähigkeit verneint.