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   AGH Sachsen, 12.05.2010 - AGH 1/10   

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https://dejure.org/2010,29161
AGH Sachsen, 12.05.2010 - AGH 1/10 (https://dejure.org/2010,29161)
AGH Sachsen, Entscheidung vom 12.05.2010 - AGH 1/10 (https://dejure.org/2010,29161)
AGH Sachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - AGH 1/10 (https://dejure.org/2010,29161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BRAK-Mitteilungen

    Verlust der Postulationsfähigkeit nach Zulassungswiderruf

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31

    §§ 14, 155 BRAO
    Verlust der Postulationsfähigkeit nach Zulassungswiderruf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Selbstvertretungsrecht des Anwalts nach Zulassungswiderruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AGH Thüringen, 21.03.2012 - AGH 2/10

    Fachanwaltschaften: Tätigkeit als "Zweitverteidiger"

    Auszug aus AGH Sachsen, 12.05.2010 - AGH 1/10
    Die Beklagte hat mit Bescheiden vom 21.12.2009 den Widerspruch zurückgewiesen und den Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung abgelehnt Die sich weiterhin selbst vertretende Klägerin hat gegen die ihr jeweils am 21.12.2009, 14:00 Uhr zugestellten Bescheide mit am 21.01.2010 eingegangenem Schriftsatz Klage zum Sächsischen Anwaltsgerichtshof erhoben (AGH 1/10 (I)) und zugleich vorläufigen Rechtsschutz beantragt (AGH 2/10 (I)).

    Zur Begründung hat sie - neben den bereits im Vorverfahren vorgebrachten Argumenten - mitgeteilt, die "laufende Versicherungsprämie" sei bezahlt, ein Nachweis werde nachgereicht Zu den Bedenken des Senats gegen die Zulässigkeit (auch) der Klage nach § 112c Abs. 1 BRAO i.V.m. § 42 Abs. 1 VwGO gemäß Verfügungen vom 22.01.2010 (AS 13, 14), vom 25.01.2010 (AGH 2/10 (I), dort: AS 13, 14) und vom 26.02.2010 (AGH 2/10 (I), dort: AS 21) hat die Klägerin binnen der antragsgemäß zuletzt bis zum 08.03.2010 verlängerten Frist nicht Stellung genommen.

    Ihr Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage ist mit Beschluss vom 24.03.2010 (AGH 2/10 (I), dort: AS 11 bis 33) zurückgewiesen worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Verfahrens und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Akteninhalt (auch im Verfahren AGH 2/10 (I)) sowie auf die beigezogene Personalakte Bezug genommen.

  • BGH, 22.02.2010 - II ZB 8/09

    Berufungseinlegung durch einen mit einem Berufsverbot belegten Rechtsanwalt

    Auszug aus AGH Sachsen, 12.05.2010 - AGH 1/10
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 22.02.2010, II ZB 8/09, DB 2010, 783, zitiert nach juris, Tz. 14 bis 16), wonach Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts wegen des eindeutigen, einer Auslegung nicht zugänglichen Wortlauts des § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO und des darin zum Ausdruck kommenden Willens des Gesetzgebers auch dann als wirksam zu behandeln sind, wenn der Rechtsanwalt damit einem ihm gegenüber verhängten Berufsverbot zuwider handelt, gebietet für den hier zur Entscheidung stehenden Fall der entsprechenden Anwendung der §§ 155, 156 BRAO gemäß § 16 Abs, 4 BRAO keine abweichende Beurteilung.

    So soll zwar nach dem Willen des Gesetzgebers zur Wahrung der Rechtssicherheit der Rechtsverkehr nicht mit der Prüfung belastet werden, ob gegen den Rechtsanwalt ein Berufs- oder Vertretungsverbot besteht (so: BGH, Beschluss vom 22.02.2010, a.a.O., Tz. 14).

  • BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit der Eigenvertretung eines

    b) Allerdings will der sächsische Anwaltsgerichtshof im Einklang mit Stimmen im Schrifttum und in der Instanzrechtsprechung den Anwendungsbereich des § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO dahin einschränken, dass diese Bestimmung nicht gelten soll, wenn durch das verbotswidrige Handeln des Rechtsanwalts schutzwürdige Interessen Dritter oder die Rechtssicherheit nicht oder nur unerheblich tangiert werden (AGH Dresden, BRAK-Mitt. 2010, 173 f.; AGH Dresden, Beschluss vom 15. August 2011 - AGH 12/11 (I), juris Rn. 13; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1996, 584; ähnlich Feuerich/Weyland, aaO, § 155 Rn. 17; Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2010, § 155 BRAO Rn. 11 f.).

    Zwar hat der Anwaltsgerichtshof die Postulationsfähigkeit des Klägers anders als der sächsische Anwaltsgerichtshof (BRAK-Mitt. 2010, 173 f.; Beschluss vom 15. August 2011 - AGH 12/11 (I), juris Rn. 11 ff.) bejaht.

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