Rechtsprechung
AGH Sachsen, 15.08.2011 - AGH 12/11 (I) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BRAK-Mitteilungen
Keine Postulationsfähigkeit nach Widerruf mit Sofortvollzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11
Anwaltgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit der Eigenvertretung eines …
b) Allerdings will der sächsische Anwaltsgerichtshof im Einklang mit Stimmen im Schrifttum und in der Instanzrechtsprechung den Anwendungsbereich des § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO dahin einschränken, dass diese Bestimmung nicht gelten soll, wenn durch das verbotswidrige Handeln des Rechtsanwalts schutzwürdige Interessen Dritter oder die Rechtssicherheit nicht oder nur unerheblich tangiert werden (AGH Dresden, BRAK-Mitt. 2010, 173 f.; AGH Dresden, Beschluss vom 15. August 2011 - AGH 12/11 (I), juris Rn. 13; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1996, 584;… ähnlich Feuerich/Weyland, aaO, § 155 Rn. 17;… Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2010, § 155 BRAO Rn. 11 f.).Im Streit über die Wirksamkeit eines solchen Verbots sei aber eine solche Prüfung gerade Gegenstand des Verfahrens, so dass es das öffentliche Bedürfnis nach Rechtssicherheit nicht gebiete, Rechtshandlungen, die ein verbotswidrig tätiger Rechtsanwalt in einem solchen Verfahren vornehme, bis zu einer gesonderten Zurückweisungsentscheidung nach § 156 Abs. 2 BRAO als wirksam zu behandeln (…AGH Dresden, BRAK-Mitt. 2010, aaO; ähnlich AGH Dresden, Beschluss vom 15. August 2011 - AGH 12/11 (I), aaO;… Feuerich/Weyland, aaO;… Johnigk, aaO Rn. 13).
Zwar hat der Anwaltsgerichtshof die Postulationsfähigkeit des Klägers anders als der sächsische Anwaltsgerichtshof (BRAK-Mitt. 2010, 173 f.; Beschluss vom 15. August 2011 - AGH 12/11 (I), juris Rn. 11 ff.) bejaht.
Demgegenüber hat der sächsische Anwaltsgerichtshof den von ihm bejahten Verlust der Postulationsfähigkeit mit einer einschränkenden Auslegung des § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO begründet, wobei er im Einklang mit der herrschenden Meinung im Schrifttum angenommen hat, die genannte Bestimmung finde dann keine Anwendung, wenn schutzwürdige Interessen Dritter oder die Rechtssicherheit nicht oder nur unerheblich tangiert würden (…BRAK-Mitt. 2010, aaO; Beschluss vom 15. August 2011 - AGH 12/11 (I), aaO).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 11/23
Unzulässiges Gesuch auf Ablehnung von Justizbeschäftigten
Dies gilt gem. § 67 IV 2 VwGO auch für Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren eingeleitet wird (vgl. Anwaltsgerichtshof Dresden, Beschluss vom 15.08.2011, AGH 12/11 (I) juris-Rn 12). - AGH Nordrhein-Westfalen, 15.05.2023 - 1 AGH 11/23
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Dies gilt gem. § 67 IV 2 VwGO auch für Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren eingeleitet wird (vgl. Anwaltsgerichtshof Dresden, Beschluss vom 15.08.2011, AGH 12/11 (I) juris-Rn 12 ). - AGH Berlin, 02.12.2015 - I AGH 16/15
Werbung: Zulassungswiderruf wegen Fehlens der Berufshaftpflichtversicherung
Das Interesse der Rechtsuchenden ist damit konkret gefährdet und der Kl. hat auch keine besonderen Umstände vorgetragen, die im vorliegenden Fall ausnahmsweise eine abweichende Beurteilung rechtfertigen könnten (vgl. Sächsischer AGH, Beschl. v. 15.8.2011 - AGH 12/11, BRAK-Mitt. 2011, 249 = BeckRS 2011, 23734).