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   AGH Sachsen-Anhalt, 18.03.1995 - 1 AGH 5/95   

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https://dejure.org/1995,6882
AGH Sachsen-Anhalt, 18.03.1995 - 1 AGH 5/95 (https://dejure.org/1995,6882)
AGH Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.03.1995 - 1 AGH 5/95 (https://dejure.org/1995,6882)
AGH Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. März 1995 - 1 AGH 5/95 (https://dejure.org/1995,6882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage für eine gerichtliche Anordnung einer Postvollmacht zugunsten des Abwicklers einer Anwaltspraxis; Begriff der zur Kanzlei gehörenden Gegenstände i.S.d. § 53 Abs. 10 S. 1 BRAO; Rechtsweg für die gerichtliche Anordnung einer Postvollmacht

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für eine gerichtliche Anordnung einer Postvollmacht zugunsten des Abwicklers einer Anwaltspraxis; Begriff der zur Kanzlei gehörenden Gegenstände i.S.d. § 53 Abs. 10 S. 1 BRAO; Rechtsweg für die gerichtliche Anordnung einer Postvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1206
  • MDR 1995, 748
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus AGH Sachsen-Anhalt, 18.03.1995 - 1 AGH 5/95
    Denn die Anwaltsgerichtshöfe sind nicht in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingegliedert, sondern selbständige Gerichte für besondere Sachgebiete (BVerfGE 26, 186, 192 ff.; 48, 300, 315 ff.; FEUERICH, aaO., § 100 Rdn. 5).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus AGH Sachsen-Anhalt, 18.03.1995 - 1 AGH 5/95
    Denn die Anwaltsgerichtshöfe sind nicht in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingegliedert, sondern selbständige Gerichte für besondere Sachgebiete (BVerfGE 26, 186, 192 ff.; 48, 300, 315 ff.; FEUERICH, aaO., § 100 Rdn. 5).
  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92

    Angemessenheit der Vergütung eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit eines

    Auszug aus AGH Sachsen-Anhalt, 18.03.1995 - 1 AGH 5/95
    Lediglich dann, wenn einer der Beteiligten sich gegen einen Verwaltungsakt (im weitesten Sinne) der Justizverwaltung oder der Rechtsanwaltskammer wendet, besitzt der Anwaltsgerichtshof gemäß § 223 Abs. 1 BRAO eine eigene Entscheidungsbefugnis, (vgl. etwa BGH, BRAK-Mitt. 1993, 44 ff.: Anfechtung der Festsetzung der Abwicklervergütung durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer).
  • OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 VA 3/99

    Überprüfung der Weiterleitung von Erkenntnissen über einen Notar - Rechtsweg

    Insoweit ist allerdings zweifelhaft, ob die Gerichte, die über Notarsachen nach § 111 BNotO entscheiden, einen eigenen Rechtsweg im Sinne des § 17 a GVG bilden (so aber für Anwaltssachen AGH Sachsen-Anhalt, NJW-RR 1995, 1206, 1207).

    Im Verhältnis des Verfahrens gemäß § 111 BNotO und der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit ist § 17 a GVG ebenfalls anwendbar (BGHZ 115, 275, 284, 285); ebenso gilt dies im Verhältnis zwischen dem Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof und der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit (Anwaltsgerichtshof Sachsen-Anhalt, NJW-RR 1995, 1206, 1207).

  • OLG Köln, 30.11.2006 - 6 U 220/06

    Zugriffsrechte des Kanzleiabwicklers bei Insolvenzbeschlag

    Damit der amtlich bestellte Abwickler einer Rechtsanwaltskanzlei seine den Interessen der Mandanten und der Sicherheit des Rechtsverkehrs dienende (Feuerich, BRAO, 5. Aufl., § 55, Rn. 2; Franke / Böhme, AnwBl 2004, 339) Befugnis, die zur Kanzlei gehörenden Gegenstände einschließlich des der anwaltlichen Verwahrung unterliegenden Treuguts herauszuverlangen und darüber zu verfügen (§§ 55 Abs. 3 S. 1, 53 Abs. 10 S. 1 BRAO), effektiv durchzusetzen vermag, kann er den pflichtwidrig (§ 55 Abs. 10 S. 3 BRAO) seine Mitwirkung verweigernden ehemaligen Rechtsanwalt durch einstweilige Verfügung unmittelbar auf Herausgabe in Anspruch nehmen (Feuerich, a.a.O., § 53, Rn. 34 unter Hinweis auf AGH Naumburg, NJW-RR 1995, 1206; Simonsen / Leverenz, BRAK-Mitt. 1995, 224 [225]), ohne sich auf den umständlichen Weg einer Auskunfts- oder Stufenklage verweisen lassen zu müssen.
  • OLG Hamburg, 11.09.2002 - 1 StO 2/02

    Berufsgerichtliche Zuständigkeit für eine Berufspflichtverletzung bei

    Daraus wird hergeleitet, dass im Verhältnis etwa der Disziplinargerichte zu den Verwaltungsgerichten (BVerwGE 103, 26 betreffend Entfernung eines Disziplinarvorganges aus den Personalakten) und der Anwaltsgerichte zu den ordentlichen Gerichten (AGH Naumburg in NJW-RR 1995, 1206, 1207 betreffend Aufhebung einer Postsperre) unterschiedliche Rechtswege bestehen und grundsätzlich eine Verweisung nach §§ 17, 17 a Abs. 2 S. 1 GVG in Betracht kommt (vgl. Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht, 3. Aufl., § 17 GVG Rdn. 1; Kissel, a.a.O., § 17 Rdn. 5; a.A. Gehre, a.a.O., § 153 Rdn. 3).
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