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   AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02   

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https://dejure.org/2003,17324
AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02 (https://dejure.org/2003,17324)
AGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.05.2003 - 2 AGH 10/02 (https://dejure.org/2003,17324)
AGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 2 AGH 10/02 (https://dejure.org/2003,17324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer lokalen Rechtsanwaltszulassung; Vorraussetzungen für die Erteilung einer Zulassung als Rechtsanwalt an einem Oberlandesgericht; Ersatzweise Heranziehung einer Berufszeit als Richter für eine Wartefrist zur Zulassung; Vorliegen einer ausreichenden ...

  • Wolters Kluwer

    Weitere Zulassung eines Rechtsanwalts beim Oberlandesgericht; Erfordernis der fünfjährigen Tätigkeit bei einem Gericht des ersten Rechtszuges; Vorzeitige Zulassung auf Grund einer besonderen beruflichen Qualifikation

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer lokalen Rechtsanwaltszulassung; Vorraussetzungen für die Erteilung einer Zulassung als Rechtsanwalt an einem Oberlandesgericht; Ersatzweise Heranziehung einer Berufszeit als Richter für eine Wartefrist zur Zulassung; Vorliegen einer ausreichenden ...

  • Judicialis

    BRAO § 19 I; ; BRAO § 20 I Nr. 2; ; BRAO § 266 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur OLG-Zulassung eines Anwaltes nach § 226 Abs. 2 BRAO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2535 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 996
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81

    Vorzeitige Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02
    Es hat vielmehr bei der bisherigen Auslegung des § 226 Abs. 2 BRAO zu verbleiben, wonach vor Wegfall der Singularzulassung galt, dass die dort vorgeschriebene fünfjährige Wartefrist für die gleichzeitige Zulassung beim Landgericht und dem übergeordneten Oberlandesgericht eine generelle und abschließende Regelung war und Ausnahmen von der Wartefrist nicht zulässig waren (BGH BRAK-Mitt. 1999, 186; BGH NJW-RR 1999, 640; BGH AnwBl. 1998, 663; BGHZ 82, 333).

    Was das Verhältnis von § 226 Abs. 2 BRAO zu § 20 Abs. 1 Nr. 2 (ehemals § 20 Abs. 1 Nr. 4) BRAO anbelangt, so hat der Bundesgerichtshof (in BGHZ 82, 333 ff.) ausgeführt, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers, die dem § 226 Abs. 2 BRAO zugrunde liege, beim Oberlandesgericht nur Anwälte tätig werden sollen, welche durch eine mindestens fünfjährige anwaltliche Berufserfahrung bereits eine gewisse Erfahrung gesammelt hätten.

  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 56/98

    Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist für die Zulassung bei einem Oberlandesgericht

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02
    Es hat vielmehr bei der bisherigen Auslegung des § 226 Abs. 2 BRAO zu verbleiben, wonach vor Wegfall der Singularzulassung galt, dass die dort vorgeschriebene fünfjährige Wartefrist für die gleichzeitige Zulassung beim Landgericht und dem übergeordneten Oberlandesgericht eine generelle und abschließende Regelung war und Ausnahmen von der Wartefrist nicht zulässig waren (BGH BRAK-Mitt. 1999, 186; BGH NJW-RR 1999, 640; BGH AnwBl. 1998, 663; BGHZ 82, 333).
  • BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99

    Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Jahres-Frist des BRAO § 226 Abs 2

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02
    In einer weiteren Entscheidung vom 8. Januar 2001 hat das BVerfG daran festgehalten, dass § 226 Abs. 2 BRAO verfassungsgemäß ist (BVerfG NJW 2001, 1561).
  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02
    § 226 Abs. 2 BRAO ist nämlich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 - (BVerfGE 103, Seite 1 ff. = BVerfG NJW 2001, 353 ff.) zu der Verfassungswidrigkeit des § 25 BRAO ab dem 1. Juli 2002 nunmehr wie folgt zu lesen: "Die bei den Landgerichten in den deutschen Ländern zugelassenen Rechtsanwälte können auf Antrag zugleich bei den übergeordneten Oberlandesgerichten zugelassen werden, wenn sie fünf Jahre lang bei einem Gericht des ersten Rechtszuges zugelassen waren" (vgl. auch Anwaltsgerichtshof Stuttgart, BRAK-Mitt. 2001, 231).
  • AGH Rheinland-Pfalz, 04.03.2003 - 1 AGH 1/03

    Zulassung - vorzeitige Zulassung zum OLG

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02
    b) Soweit der Antragsteller sich auf die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO beruft, die der Justizverwaltung ein Ermessen einräume, greifen diese Erwägungen nicht mehr, denn diese Vorschrift ist nunmehr im Bereich des § 226 Abs. 2 BRAO unanwendbar (Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 20 Rdn. 40 ff., § 226, Rdn. 28 ff., 32; AGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4.3.2003, 1 AGH 1/03, dort Seite 4).
  • BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98

    Gleichzeitige Zulassung eines beim Landgericht zugelassenen Rechtsanwalts beim

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02
    Es hat vielmehr bei der bisherigen Auslegung des § 226 Abs. 2 BRAO zu verbleiben, wonach vor Wegfall der Singularzulassung galt, dass die dort vorgeschriebene fünfjährige Wartefrist für die gleichzeitige Zulassung beim Landgericht und dem übergeordneten Oberlandesgericht eine generelle und abschließende Regelung war und Ausnahmen von der Wartefrist nicht zulässig waren (BGH BRAK-Mitt. 1999, 186; BGH NJW-RR 1999, 640; BGH AnwBl. 1998, 663; BGHZ 82, 333).
  • BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist für die Zulassung beim Oberlandesgericht

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02
    Es hat vielmehr bei der bisherigen Auslegung des § 226 Abs. 2 BRAO zu verbleiben, wonach vor Wegfall der Singularzulassung galt, dass die dort vorgeschriebene fünfjährige Wartefrist für die gleichzeitige Zulassung beim Landgericht und dem übergeordneten Oberlandesgericht eine generelle und abschließende Regelung war und Ausnahmen von der Wartefrist nicht zulässig waren (BGH BRAK-Mitt. 1999, 186; BGH NJW-RR 1999, 640; BGH AnwBl. 1998, 663; BGHZ 82, 333).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96

    Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht vor Ablauf der

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02
    Das insbesondere dann, wenn der Anwalt darüber hinaus auf zusätzliche Leistungen verweisen konnte, die ihn für die Tätigkeit als Berufungsanwalt im Zivilrecht besonders qualifizierten (Feuerich/Braun, a.a.O., 5. Aufl., Rdn. 37, 38 m.w.N.; BGH BRAK-Mitt. 1997, 126).
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