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   AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2018 - 2 AGH 2/15   

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https://dejure.org/2018,24884
AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2018 - 2 AGH 2/15 (https://dejure.org/2018,24884)
AGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.02.2018 - 2 AGH 2/15 (https://dejure.org/2018,24884)
AGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 2 AGH 2/15 (https://dejure.org/2018,24884)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13

    Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2018 - 2 AGH 2/15
    Ein Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, weist damit das rechtssuchende Publikum auf Spezialkenntnisse hin, über welche er im Unterschied zu anderen Rechtsanwälten verfügt, die keine Fachanwaltsbezeichnung führen dürfen (vgl. BGH, Urt. v. 9.2.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, Rn. 11 f. m.w.N.).

    Der BGH konnte so - s. die Ausführungen des BGH im Beschl. v. 6.7.2015 - AnwZ (Brfg) 40/14, Rn. 12) - ausdrücklich dahingestellt sein lassen, ob diese Einschätzung des AGH vor dem Hintergrund der vom BGH ausdrücklich zitierten Entscheidung v. 9.2.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13 zutreffend ist.

  • BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 40/14

    Befugnis eines Rechtsanwalts zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Medizinrecht"

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2018 - 2 AGH 2/15
    f) Ebenso sah sich der Senat nicht veranlasst, sich intensiv mit der Rechtsprechung des AGH Mecklenburg-Vorpommern (vgl. AGH Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 11.7.2014 - AGH 4/13; nachfolgend BGH, Beschl. v. 6.7.2015 - AnwZ (Brfg) 40/14) auseinanderzusetzen.

    Der BGH konnte so - s. die Ausführungen des BGH im Beschl. v. 6.7.2015 - AnwZ (Brfg) 40/14, Rn. 12) - ausdrücklich dahingestellt sein lassen, ob diese Einschätzung des AGH vor dem Hintergrund der vom BGH ausdrücklich zitierten Entscheidung v. 9.2.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13 zutreffend ist.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2018 - 2 AGH 2/15
    Vorliegend geht es um einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit, der nach der Rechtsprechung des BVerfG gerechtfertigt sein kann durch vernünftige, zweckmäßige Gründe des Gemeinwohls (vgl. nur BVerfGE 7, 377 ff.).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 142/07

    Fachgerichtliche Versagung der Fachanwaltsbezeichnung - keine Verletzung von Art

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2018 - 2 AGH 2/15
    In diesem Zusammenhang hat der BGH (Urt. v. 9.2.2015 - AnwZ (BrfG) 54/13, Rn. 13) weiter ausgeführt: "Der Gesetzgeber hat bei der Regelung der Fachanwaltschaft mithin ausdrücklich dem Umstand Rechnung getragen, dass beim rechtsuchenden Publikum durch die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse erweckt wird (vgl. hierzu BVerfG, AnwBl. 2014, 1052, 1053; NJW 1992, 816; NJW 2007, 1945; NJW 1992, 493).
  • BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 957/89

    Verbot der Führung einer Fachanwaltsbezeichnung mangels Nachweises praktischer

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2018 - 2 AGH 2/15
    In diesem Zusammenhang hat der BGH (Urt. v. 9.2.2015 - AnwZ (BrfG) 54/13, Rn. 13) weiter ausgeführt: "Der Gesetzgeber hat bei der Regelung der Fachanwaltschaft mithin ausdrücklich dem Umstand Rechnung getragen, dass beim rechtsuchenden Publikum durch die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse erweckt wird (vgl. hierzu BVerfG, AnwBl. 2014, 1052, 1053; NJW 1992, 816; NJW 2007, 1945; NJW 1992, 493).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 1 BvR 1815/12

    Verpflichtung zum Neuerwerb einer Fachanwaltsbezeichnung bei Wiederzulassung zur

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2018 - 2 AGH 2/15
    In diesem Zusammenhang hat der BGH (Urt. v. 9.2.2015 - AnwZ (BrfG) 54/13, Rn. 13) weiter ausgeführt: "Der Gesetzgeber hat bei der Regelung der Fachanwaltschaft mithin ausdrücklich dem Umstand Rechnung getragen, dass beim rechtsuchenden Publikum durch die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse erweckt wird (vgl. hierzu BVerfG, AnwBl. 2014, 1052, 1053; NJW 1992, 816; NJW 2007, 1945; NJW 1992, 493).
  • BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18

    Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht"durch

    AGH Schleswig, Entscheidung vom 19.02.2018 - 2 AGH 2/15 -.
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