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   AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 6/20   

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AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 6/20 (https://dejure.org/2021,56184)
AGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.06.2021 - 2 AGH 6/20 (https://dejure.org/2021,56184)
AGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Juni 2021 - 2 AGH 6/20 (https://dejure.org/2021,56184)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2020 - 1 AGH 37/19

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei anwaltlicher Tätigkeit i.R. seines

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 6/20
    Dies gelte nach einem Urteil des AGH des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Januar 2020 (Az. 1 AGH 37/19) auch für den Geschäftsführer eines eingetragenen Vereins, der nach der Satzung des betroffenen Vereins zugleich dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB angehöre.

    Selbst aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des AGH des Landes Nordrhein-Westfalen in Hamm vom 17. Januar 2020 zum Az. 1 AGH 37/19 (juris) ergibt sich nicht als tragende Erwägung, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt schon mangels eines Arbeitsverhältnisses von vornherein nicht in Betracht kommt, wenn der Rechtsanwalt eine organschaftliche Stellung aufgrund vereinsrechtlicher Satzungsbestimmungen hat.

  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 17/20

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch Gewährleistung der fachlichen

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 6/20
    Allerdings hat der BGH für den Geschäftsführer einer GmbH die fachliche Unabhängigkeit im Sinne des § 46 Abs. 4 S. 1 BRAO als nicht gewährleistet angesehen, weil der Geschäftsführer nach § 37 Abs. 1 GmbHG gesetzlich weisungsgebunden gegenüber der Gesellschafterversammlung sei und eine davon abweichende Vereinbarung im Anstellungsvertrag ohne eine entsprechende Regelung in der Satzung nicht wirksam getroffen werden könne (Beschluss vom 7. Dezember 2020, Az. AnwZ (Brfg) 17/20).
  • BGH, 18.12.2019 - AnwZ (Brfg) 78/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt hinsichtlich Prägung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 6/20
    Auch wenn ein Jurist in einem Unternehmen sich allgemein und ohne Bezug zu einem konkreten Fall fortbildet, etwa durch regelmäßige Lektüre juristischer Fachzeitschriften, handelt es sich insoweit nicht um anwaltliche Tätigkeit (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019, Az. AnwZ (Brfg) 78/18, juris).
  • BGH, 18.04.2018 - AnwZ (Brfg) 20/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt hinsichtlich Gewichtung zwischen anwaltlicher

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 6/20
    In seiner Entscheidung vom 18. April 2018 zum Az. AnwZ (Brfg) 20/17 (BeckRS 2018, 9761) hatte der Senat für Anwaltssachen des BGH sich ebenfalls mit einem Fall zu beschäftigen, in dem der Beigeladene seine Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt bei einer Gesellschaft ausübte, deren Mitgeschäftsführer er zugleich war.
  • BGH, 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 23/19

    Syndikusanwalt: Keine Zulassung bei Tätigkeit für Kunden des Arbeitgebers, auch

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 6/20
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ist dabei der des Erlasses der Zulassungsentscheidung (vgl. BGH, NJW 2020, S. 2966 ff.).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 6/20
    Zunächst einmal kann nach der Rechtsprechung des BAG ein Geschäftsführer einer GmbH selbst im Sinne der arbeitsrechtlichen Bestimmungen ein Arbeitnehmer sein, wenn die Gesellschaft eine über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat (BAG, NJW 1999, S. 3731 ff.).
  • BGH, 10.09.2020 - AnwZ (Brfg) 18/20

    Doppelte Urteilsbegründung bedarf doppelter Berufungsbegründung!

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 6/20
    Aus diesem Grund hat der BGH den Antrag der dortigen Beklagten auf Zulassung der Berufung durch Beschluss vom 10. September 2020 abgelehnt (Az. AnwZ (Brfg) 18/20, juris).
  • BGH, 09.01.2020 - AnwZ (Brfg) 11/19

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für seine

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 6/20
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Anteil von 65 % anwaltlicher Tätigkeit am unteren Rand des für eine anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses Erforderlichen liegt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020, Az. AnwZ (Brfg) 11/19, juris).
  • BGH, 06.02.2020 - AnwZ (Brfg) 64/19

    Liegen eines Anteils von 65 Prozent anwaltlicher Tätigkeit am unteren Rand des

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 6/20
    So fallen Vorträge im Rahmen von Verwaltungstagungen und Schulungen, bei denen eine Sachverhaltsklärung nicht erforderlich ist, nicht unter die anwaltliche Tätigkeit im Sinne des § 46 Abs. 3 BRAO (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2020, Az. AnwZ (Brfg) 64/19, AnwBl 2020, S. 361).
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 75/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt aufgrund der Prägung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 6/20
    Gleiches gilt für Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2020, Az. AnwZ (Brfg) 75/18, juris).
  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei

  • BGH, 10.05.2010 - II ZR 70/09

    Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers: Vertragsvereinbarung der Anwendung

  • BGH, 18.03.2019 - AnwZ (Brfg) 22/17

    Rechtmäßige Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt

  • AGH Bayern, 09.05.2023 - BayAGH III - 4 - 19/21

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs (Urteil vom 22.06.2020 - BayAGH I-5-09/18 -, juris Rn. 101; Urteil vom 29.06.2020 - BayAGH I-5-13/19 -, juris Rn. 93 ff.; Urteil vom 23.11.2022 - BayAGH I-5-15/21 -, juris Rn. 52) und der des Anwaltsgerichtshofs Hamm (AGH NRW, Urteil vom 14.02.2020 - 1 AGH 38/19 -, juris Rn. 18 ff.; AGH NRW, Urteil vom 02.10.2020 - 1 AGH 3/20 -, juris Rn. 8), während der Anwaltsgerichtshof Schleswig nach Sinn und Zweck der Vorschriften zur Zulassung eines Syndikusrechtsanwalts das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses nach arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht für ausreichend hält, um bei Bestehen einer Organstellung die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu verweigern (Anwaltsgerichtshof Schleswig, Urteil vom 21.06.2021 - 2 AGH 6/20 -, juris Rn. 39 ff.).
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