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   AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14, BayAGH II 6/14   

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https://dejure.org/2014,54294
AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14, BayAGH II 6/14 (https://dejure.org/2014,54294)
AGH Bayern, Entscheidung vom 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14, BayAGH II 6/14 (https://dejure.org/2014,54294)
AGH Bayern, Entscheidung vom 10. November 2014 - BayAGH II - 6/14, BayAGH II 6/14 (https://dejure.org/2014,54294)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • AnwG München, 24.03.2014 - 3 AnwG 71/13

    Bernhard Syndikus

    Auszug aus AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14
    Das Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer ... hat mit Urteil vom 24.03.2014, Az. 3 AnwG 71/13, den Betroffenen schuldig gesprochen, die ihm obliegende Pflicht seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und sich der Achtung und des Vertrauens würdig zu erweisen, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, schuldhaft verletzt zu haben, indem er Betrug in 31 Fällen sowie versuchten Betrug in 33 Fällen begangen und sich in 64 Fällen unsachlich verhalten hat.

    Die Feststellungen zur Sache ergeben sich aus dem dem Berufungsverfahren nach Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch zugrunde zu legenden Sachverhalt des Urteils des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer ... vom 24.03.2014, Az. 3 AnwG 71/13.

  • LG Arnsberg, 16.06.2009 - 1 O 322/05

    Voraussetzungen des gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechtsinstituts der

    Auszug aus AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14
    Daraufhin reichte der Betroffene für seinen Mandanten mit Schriftsatz vom 26. Juli 2005 Klage beim Landgericht Mönchengladbach ein (Az.: 1 O 322/05), die aber zunächst nicht weiter verfolgt wurde, bis der Betroffene schließlich unter dem 31. März 2006 die Klage zurücknahm.
  • EGMR, 19.02.2013 - 47195/06

    MÜLLER-HARTBURG v. AUSTRIA

    Auszug aus AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14
    Auch sind Disziplinarverfahren, in denen es um die weitere Berufsausübung geht, nach dem Urteil des EGMR vom 19.02.2013 (NJW 2014, 1791) Streitigkeiten über zivilrechtliche Ansprüche, so dass auch aus diesem Gesichtspunkt eine gesonderte Beurteilung beider Verfahren bzw. der jeweiligen Verfahrensdauer angezeigt ist.
  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93

    Telefax-Werbung - Telefax-Werbung

    Auszug aus AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14
    Bereits die Werbung mittels Telefax ohne vorheriges Einverständnis stellt eine unzulässige Belästigung im Sinne des § 1 UWG, hier § 1004, 823 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG dar und ist wettbewerbswidrig (BGH WRP 1996, 100).
  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 59/92

    Auskunft über Notdienste - Mißbrauch einer Vertrauensstellung

    Auszug aus AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14
    Die - nach einer Verletzung stets vermutete - Wiederholungsgefahr (vgl. nur: BGH GRUR 1978, 182; GRUR 1994, 516, WRP 1996, 198) kann nur durch eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt werden (st. Rspr. des BGH seit GRUR 1955, 342; vgl. auch: BGH NJW 1990, 3147 ; Teplitzky GRUR 1989, 461 ).
  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 116/88

    Unterwerfung durch Fernschreiben - Unterlassungsverpflichtungserklärung

    Auszug aus AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14
    Die - nach einer Verletzung stets vermutete - Wiederholungsgefahr (vgl. nur: BGH GRUR 1978, 182; GRUR 1994, 516, WRP 1996, 198) kann nur durch eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt werden (st. Rspr. des BGH seit GRUR 1955, 342; vgl. auch: BGH NJW 1990, 3147 ; Teplitzky GRUR 1989, 461 ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.03.2004 - 4 HKO 2056/04

    "Diese Seite weiterempfehlen"

    Auszug aus AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14
    Das Verbot unzulässiger E-Mail-Werbung kann nicht dadurch umgangen werden, dass Privatpersonen als Werbemittler eingesetzt werden (Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 04. März 2004, 4 HKO 2056/04).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14
    Die vom BGH seit GRUR 1973, 384 in st. Rspr. entwickelten Grundsätze zur Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677, 683, 670 BGB) bleiben parallel anwendbar, so dass es auf ein Verschulden hinsichtlich Ihrer Kostenübernahmeverpflichtung nicht ankommt (st. Rspr. seit BGHZ 14, 163 [173] - Constanze II).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14
    Die - nach einer Verletzung stets vermutete - Wiederholungsgefahr (vgl. nur: BGH GRUR 1978, 182; GRUR 1994, 516, WRP 1996, 198) kann nur durch eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt werden (st. Rspr. des BGH seit GRUR 1955, 342; vgl. auch: BGH NJW 1990, 3147 ; Teplitzky GRUR 1989, 461 ).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14
    Die vom BGH seit GRUR 1973, 384 in st. Rspr. entwickelten Grundsätze zur Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677, 683, 670 BGB) bleiben parallel anwendbar, so dass es auf ein Verschulden hinsichtlich Ihrer Kostenübernahmeverpflichtung nicht ankommt (st. Rspr. seit BGHZ 14, 163 [173] - Constanze II).
  • BGH, 14.10.1977 - I ZR 160/75

    Prozessführungsbefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen im

  • LG Osnabrück, 17.02.2012 - 15 KLs 35/09

    Hauptverfahren gegen sechs mutmaßliche gewerbsmäßige Internetbetrüger beginnt

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