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AGH Bayern, 20.04.2010 - BayAGH II - 24/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG München I, 22.03.2007 - 25 Ns 241 Js 210527/04
- OLG München, 14.09.2007 - 4St RR 155/07
- AGH Bayern, 20.04.2010 - BayAGH II - 24/09
- EGMR, 27.01.2015 - 29222/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81
Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …
Auszug aus AGH Bayern, 20.04.2010 - BayAGH II - 24/09
Dazu gehören neben den Tatumständen, welche die gesetzlichen Merkmale der zur Last gelegten Tat ausfüllen, auch die Bestandteile der Sachverhaltsschilderung, aus denen das Strafgericht seine Überzeugung von der Schuld des Täters abgeleitet hat und solche, die das Tatgeschehen im Sinne des geschichtlichen Vorgangs näher umschreiben (BGHSt 30, 340 f.). - BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84
Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils
Auszug aus AGH Bayern, 20.04.2010 - BayAGH II - 24/09
Da der Betroffene im zitierten Strafverfahren 25 Ns 241 Js 210527/04 rechtskräftig verurteilt worden ist, sind gemäß § 118 Abs. 3 Satz 1 BRAO die tatsächlichen Feststellungen dieses Urteils sowohl zur objektiven als auch zur subjektiven Tatseite bindend (BGHSt 33, 59). - BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 22/84
Beweiserhebung des Ehrengerichts über strafgerichtliche Feststellungen
Auszug aus AGH Bayern, 20.04.2010 - BayAGH II - 24/09
Von der vorgenannten Bindungswirkung ist auszugehen, da der festgestellte Sachverhalt weder unzureichend noch in sich widersprüchlich noch gegen die Denksätze verstoßend festgestellt ist und geeignet ist, den Urteilsausspruch zu tragen (vgl. hierzu BGHSt 33, 155 f.). - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Auszug aus AGH Bayern, 20.04.2010 - BayAGH II - 24/09
Ehrverletzende Äußerungen, die in Kenntnis der Unwahrheit oder trotz offenkundiger Unhaltbarkeit gemacht werden, sind durch § 193 StGB ebenso wenig abgedeckt (BVerfG NJW 2000, 3196, BGH StV 1987, 533), wie herabsetzende Äußerungen, zu welchen weder der Verfahrensablauf noch der Verfahrensbeteiligte Anlass gegeben haben (BVerfG NJW 1988, 194, BGH NJW 1988, 1100). - BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96
Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf ein …
Auszug aus AGH Bayern, 20.04.2010 - BayAGH II - 24/09
Ehrverletzende Äußerungen, die in Kenntnis der Unwahrheit oder trotz offenkundiger Unhaltbarkeit gemacht werden, sind durch § 193 StGB ebenso wenig abgedeckt (BVerfG NJW 2000, 3196, BGH StV 1987, 533), wie herabsetzende Äußerungen, zu welchen weder der Verfahrensablauf noch der Verfahrensbeteiligte Anlass gegeben haben (BVerfG NJW 1988, 194, BGH NJW 1988, 1100).