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   AGH Berlin, 06.06.2016 - II AGH 16/15   

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https://dejure.org/2016,13106
AGH Berlin, 06.06.2016 - II AGH 16/15 (https://dejure.org/2016,13106)
AGH Berlin, Entscheidung vom 06.06.2016 - II AGH 16/15 (https://dejure.org/2016,13106)
AGH Berlin, Entscheidung vom 06. Juni 2016 - II AGH 16/15 (https://dejure.org/2016,13106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    Unterlassungsanspruch gegen Freischaltung des beA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freischaltung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zum Empfang gemäß § 31a Abs. 1 BRAO ohne vorherige Erstregistrierung

  • Wolters Kluwer

    Freischaltung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zum Empfang gemäß § 31a Abs. 1 BRAO ohne vorherige Erstregistrierung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Anwaltspostfach: Alle oder keines

  • lto.de (Pressebericht, 08.06.2016)

    Elektronisches Anwaltspostfach: BRAK darf beA nicht ohne Zustimmung scharf schalten

  • brak.de (Pressemitteilung)

    Besonderes elektronischen Anwaltspostfach: Anträgen stattgegeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Freischaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ohne Einverständnis des Rechtsanwalts unzulässig - Rechtswidriger Eingriff in Berufsausübungsfreiheit

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.02.2016)

    Vergleich auf Widerruf: BRAK richtet beA vorläufig nicht ein

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    AGH Berlin, 06.06.2016 - II AGH 15/15

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

    AGH Berlin, 06.06.2016 - II AGH 16/15

    Unterlassungsanspruch gegen Freischaltung des beA

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Sonstiges (7)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 09.06.2016)

    Nach AGH-Entscheidungen: BRAK verschiebt beA erneut

  • brak.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    AGH-Verfahren zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

  • werner-ri.de (Sitzungsbericht)

    Terminsbericht vom 24.02.2016 - Widerrufsvergleich

  • werner-ri.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Eilantrag: AGH Berlin verbietet beA-Freischaltung ohne Zustimmung des Rechtsanwalts

  • werner-ri.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Eilantrag: Verbot beA-Freischaltung ohne Zustimmung des Rechtsanwalts

  • brak.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Näheres zum Verfahren vor dem AGH Berlin

  • werner-ri.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Eilverfahren gegen die BRAK in Sachen empfangsbereites beA

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2195
  • MMR 2016, 706
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus AGH Berlin, 06.06.2016 - II AGH 16/15
    Dies ist dann der Fall, wenn die staatliche Maßnahme zur Änderung der Rahmenbedingungen einer beruflichen Tätigkeit führt und ein enger Zusammenhang zur Ausübung des jeweiligen Berufs besteht (BVerfGE 111, 191, Rdnr. 138).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus AGH Berlin, 06.06.2016 - II AGH 16/15
    Die durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnete anwaltliche Berufsausübung unterliegt unter der Herrschaft des Grundgesetzes der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des einzelnen Rechtsanwalts (BVerfGE 110, 226, Rdnr. 100).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    a) Bezüglich der Vollstreckung von Unterlassungstiteln gegenüber der öffentlichen Hand gemäß § 167 VwGO in Verbindung mit § 890 ZPO wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allerdings verbreitet angenommen, dass das Ordnungsgeld der Höhe nach auf den in § 172 VwGO genannten Betrag von 10.000 EUR begrenzt sei (OVG Weimar, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 2 VO 327/08, juris Rn. 20; VG München, Urteil vom 8. Februar 2013 - M 2 K 13.480, juris Rn. 30 f.; aA VGH Mannheim, NVwZ-RR 1995, 619 [juris Rn. 4]; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 99 f.; AGH Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2016 - II AGH 16/15, juris Rn. 35; VGH Kassel, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17, juris Rn. 41 f.) und keine Ordnungshaft verhängt werden dürfe (VGH Mannheim aaO [juris Rn. 5]; OVG Weimar aaO Rn. 21; VGH Kassel aaO Rn. 43; VG München aaO; aA OVG Berlin aaO; AGH Berlin aaO).
  • AGH Berlin, 28.09.2016 - I AGH 17/15

    Berufsrechte und -pflichten: Einrichtung des besonderen elektronischen

    Die Ag. sieht sich an der Einrichtung allerdings durch zwei am 6.6.2016 ergangene Beschlüsse des AGH Berlin - II. Senat - in den Verfahren II AGH 16/15 (BRAK-Mitt. 2016, 190) und II AGH 15/15 rechtlich gehindert.

    Angesichts der umfassenden Formulierung des § 112a I BRAO wird hoheitliches Verwaltungshandeln auch dann erfasst, wenn es keinen Verwaltungsakt darstellt, aber geeignet ist, in die berufsrechtlich begründeten Rechte der Beteiligten einzugreifen oder sie einzuschränken (AGH Berlin, BRAK-Mitt. 2016, 190 [unter B.I.1]).

    Die mit der begehrten Unterlassung beabsichtigte Sicherung des Status quo kann der Ast. nur mit einer Sicherungsanordnung vorläufig durchsetzen (AGH Berlin, BRAK-Mitt. 2016, 190 [unter B.I.1]).

    Weder dessen Wortlaut in der derzeit gültigen Fassung noch seinem Sinn und Zweck ist eine derartige Befugnis zu entnehmen (AGH Berlin, BRAK-Mitt. 2016, 190 [unter B.II.1c aa], BRAK-Mitt. 2016, 190 ff.).

    Denn mit dem Ast. kann im Rahmen dieses Verfahrens und zu seinen Gunsten - aber ohne Unterschied in der Sache - unterstellt werden, dass bis zu einer wirksamen Pflicht, das beA empfangsbereit einzurichten, eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage fehlt (s. dazu auch AGH Berlin, BRAK-Mitt. 2016, 190 [unter B.II.1.c]).

    Dem Ast. droht durch die Freischaltung eines Kommunikationswegs ohne seine ausdrückliche Zustimmung mittlerweile auch nicht mehr die Gefahr eines vom AGH bislang als möglich erachteten Reputationsschadens (AGH Berlin, Beschl. v. 6.6.2016 - II AGH 16/15, unter B.II.1.b)cc), BRAK-Mitt. 2016, 190 ff.).

  • BGH, 21.12.2016 - AnwZ (Brfg) 43/16

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Beteiligung des Rechtsanwalts mit

    Der Kläger verweist auf einen Beschluss des Anwaltsgerichtshofs (AGH) B.   vom 6. Juni 2016 (II AGH 16/15, NJW 2016, 2195).

    Die einstweilige Anordnung im Verfahren II AGH 16/15 wurde ebenso wie diejenige im Parallelverfahren AGH B.   II AGH 15/15 (BeckRS 2016, 10778) auf Antrag der Bundesrechtsanwaltskammer am 25. November 2016 aufgehoben (vgl. die Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer Nr. 17 vom 28. November 2016).

  • AGH Berlin, 25.11.2016 - II AGH 15/15

    Aufhebung der einstweiligen Anordnungen gegen besonderes elektronisches

    Die Ag. beantragt, den Beschluss des erkennenden Senats v. 6.6.2016 (II AGH 15/15, BRAK-Mitt. 2016, 190) aufzuheben, hilfsweise abzuändern, und den Sofortrechtsschutzantrag der Ast. abzuweisen.
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