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   AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12 (I/3)   

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https://dejure.org/2012,30419
AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12 (I/3) (https://dejure.org/2012,30419)
AGH Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.09.2012 - AGH 5/12 (I/3) (https://dejure.org/2012,30419)
AGH Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. September 2012 - AGH 5/12 (I/3) (https://dejure.org/2012,30419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 113 BRAO, § 116 BRAO, § 12 Abs 1 RABerufsO, § 14 S 1 RABerufsO, Art 13 Abs 1 GG
    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • IWW
  • rabüro.de

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO §§ 113, 116; StPO § 305 S. 1; BORA §§ 12 Abs. 1, 14 S. 1
    Kanzleidurchsuchung im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durchsuchung von Kanzleiräumen im Rahmen eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens nur bei strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig - Vorhandene mildere, gleich effektive Mittel sind stets zu ergreifen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 484
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12
    Der im anwaltsgerichtlichen Verfahren sinngemäß anwendbaren Strafprozessordnung (§ 116 BRAO) ist ein allgemeiner Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd (BVerfG, NJW 2011, 2417; NJW 2009, 3225).

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt auch nach Auffassung des BVerfG nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (BVerfG, NJW 2011, 2417 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12
    Der im anwaltsgerichtlichen Verfahren sinngemäß anwendbaren Strafprozessordnung (§ 116 BRAO) ist ein allgemeiner Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd (BVerfG, NJW 2011, 2417; NJW 2009, 3225).

    Dies gilt auch für Fälle der fehlerhaften Durchsuchung (BVerfG, NJW 2009, 3225).

  • BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 1011/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12
    Dies kann aber den Grundrechtseingriff nicht rechtfertigen, denn es wäre dem Angeschuldigten ohne Weiteres möglich gewesen, sowohl die betroffenen Handakten vorzulegen, als auch die Namen der entsprechenden Mitarbeiter zu benennen, damit diese befragt werden können (BVerfG, NJW 2008, 2422; NJW 2011, 2275).
  • BVerfG, 16.11.2009 - 1 BvR 3229/06

    Auslagenerstattung (Verteidigungskosten; erfolgreicher Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12
    Weil die Beschwerde Erfolg hatte, war in diesem, vom Ausgang der Hauptsache unabhängigen Zwischenverfahren gem. §§ 116 Satz 2 BRAO, 464 Abs. 1 StPO, 198 Abs. 1 BRAO eine dem Beschwerdeführer günstige Kostenentscheidung zu Lasten der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern zu treffen (BVerfG, NJW 2010, 360 m. w. N.).
  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12
    Hierzu zählen gem. Art. 13 Abs. 2 GG, § 105 StPO auch Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen (BVerfG, NJW 2009, 3712).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1801/06

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei (Strafverteidiger; Tatverdacht der Beleidigung

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12
    Dies kann aber den Grundrechtseingriff nicht rechtfertigen, denn es wäre dem Angeschuldigten ohne Weiteres möglich gewesen, sowohl die betroffenen Handakten vorzulegen, als auch die Namen der entsprechenden Mitarbeiter zu benennen, damit diese befragt werden können (BVerfG, NJW 2008, 2422; NJW 2011, 2275).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12
    Der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant liegt auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege (BVerfGE 113, 29).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12
    Das Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gibt dem Betroffenen das Recht, in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe auch dann die Berechtigung des Eingriffs gerichtlich klären zu lassen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensverlauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (BVerfGE 96, 27).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2100/11

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer ursprünglich

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12
    Damit haben zum Erreichen des Zwecks der Durchsuchungsanordnung ebenso effektive aber mildere Mittel zur Verfügung gestanden, sodass die Durchsuchungsanordnung auch deshalb einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht des Antragstellers aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG darstellt (BVerfG, Beschluss vom 29.02.2012, Az.: 2 BvR 2100/11, veröffentlich in Juris).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 1 Ws 309/07

    Strafprozessrecht: Konkretisierung des Untersuchungsauftrags an den Arzt

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12
    Die Aufzählung ist aber nicht abschließend (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ws 309/07, Rn. 8f., zitiert nach juris, Meyer-Goßner StPO, 55. Aufl., § 305, Rn. 7).
  • OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11

    Verhältnismäßigkeit der Untersuchung durch einen Amtsarzt zwecks Feststellung der

  • BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06

    Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen

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