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   AGH Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2006 - AGH 1/06 (I/1)   

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https://dejure.org/2006,54537
AGH Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2006 - AGH 1/06 (I/1) (https://dejure.org/2006,54537)
AGH Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.09.2006 - AGH 1/06 (I/1) (https://dejure.org/2006,54537)
AGH Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. September 2006 - AGH 1/06 (I/1) (https://dejure.org/2006,54537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2006 - AGH 1/06
    Somit ist nach der gesetzlichen Vermutung von einem Vermögensverfall des Antragstellers, auszugehen (BGH NJW 1991, 2083 [BGH 25.03.1991 - AnwZ B 80/90]).

    Da der Vermögensverfall regelmäßig zur Gefährdung der Rechtsuchenden führt, muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass eine entsprechende Gefährdung nicht gegeben ist (BGH NJW 1991, 2083 [BGH 25.03.1991 - AnwZ B 80/90]).

  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2006 - AGH 1/06
    Nicht erforderlich ist, dass anschließend noch das Original der Antragschrift bei dem Anwaltsgerichtshof eingeht (BGH, NJW 1993, 3141).
  • BGH, 27.01.2004 - VI ZB 30/03

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist durch Übermittlung per Telefax; Prüfung der

    Auszug aus AGH Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2006 - AGH 1/06
    Für die Feststellung, ob die Faxkopievorlage von dem Antragsteller unterschrieben worden ist und ob dessen Unterschrift auf der Kopie wiedergegeben wird, steht neben der Nachreichung des Originalschriftsatzes auch die Möglichkeit des Freibeweises zur Verfugung (BGH, JurBüro 2004, 456).
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