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   AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)   

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AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2) (https://dejure.org/2019,58596)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2) (https://dejure.org/2019,58596)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 04. September 2019 - AGH 15/18(I 2) (https://dejure.org/2019,58596)
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Volltextveröffentlichung

  • rabüro.de

    Zu den Pflichten eines Pflichtverteidigers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.06.2009 - 5 StR 181/09

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt (Versagung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)
    Mit Schriftsatz vom 27.12.2016 entgegnete der Verteidiger des Rechtsanwalts unter Hinweis auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.06.2009 - 5 StR 181/09 -, juris, dass es Sache des Verteidigers und nicht des Gerichts sei, über die Verteidigungsbereitschaft zu entscheiden.

    Einen bloßen Unterbrechungsantrag hat er indes auch nicht hilfsweise gestellt, sondern durch sein "Fernbleiben" bewusst eine Aussetzung erzwungen, obgleich ein solcher Hilfsantrag in dem vom Rechtsanwalt angeführten Beschluss des BGH vom 24.06.2009 - 5 StR 181/09 - unter Rn. 23 sogar ausdrücklich angesprochen wird.

    Daran änderte auch der Hinweis seines jetzigen Verteidigers auf den BGH-Beschluss vom 24.06.2009 - 5 StR 181/09 -, juris, nichts, zumal sich daraus kein Anhaltspunkt für eine Rechtfertigung des späteren Verhaltens ergab.

  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80

    Verteidigerhandeln und Standesrecht; Verlesen einer Erklärung im Rahmen eines

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)
    Von daher ist es in der Regel als Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten zu werten, wenn ein Rechtsanwalt in einem Fall notwendiger Verteidigung eigenmächtig die Hauptverhandlung verlässt, um durch seine Abwesenheit (vgl. § 338 Nr. 5 StPO) deren Aussetzung zu erzwingen (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80 -, Strafverteidiger 1981, Seite 133 [135]; Urteil vom 03.05.2019 - AK 15/19, StB 9/19 -, Rn. 38; Anwaltsgerichtshof ###, Urteil vom 01.07.2005 - (2) 6 EVY 7/04 -, Rn. 17, jeweils juris).

    In der Rechtsprechung wird beispielsweise als Ausnahme der Fall angesehen, dass der Rechtsanwalt die (weitere) Mitwirkung am Verfahren aus triftigem Grund abgelehnt hat, etwa wenn sich die Verweigerung des Rechtsanwalts als Reaktion auf eine in ihrer Zulässigkeit rechtlich umstrittene oder rechtswidrige Maßnahme darstellt, durch die das Gericht erheblich in die Rechte des Angeklagten oder der Verteidigung eingreift (BGH, Urteil vom 15.12.1980 a.a.O.).

    Vielmehr hätte er nach §§ 48 Abs. 2, 49 BRAO beantragen können, seine Bestellung zum Pflichtverteidiger aufzuheben, wenn wichtige Gründe dafür vorlagen (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1980 a.a.O.).

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)
    Auch der Angeklagte ### hat seinerseits keinen solchen Unterbrechungsantrag angeregt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30.08.2012 - 4 StR 108/12 -, Rn. 17, juris).

    Dies kann nicht in der Weise geschehen, dass eine Aussetzung der Verhandlung durch eigenmächtiges Verhalten im Sinne von § 145 Abs. 1 StPO, sondern nur durch der Strafprozessordnung entsprechende Anträge, hier nach § 145 Abs. 3 StPO auf Unterbrechung, "erzwungen" wird (BGH, Urteil vom 30.08.2012 - 4 StR 108/12 -, Rn. 17, juris).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2005 - 6 EVY 7/04

    Verstoß gegen die Pflicht zur Übernahme einer Pflichtverteidigung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)
    Das Anwaltsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass der Pflichtverteidiger, der den Abbruch einer Hauptverhandlung dadurch erzwingt, dass er diese verlässt, eine Standesverfehlung nach §§ 49, 43 BRAO begeht und sich dazu auf AGH ###, Urteil vom 01.07.2005 - (2) 6 EVY 7/04 -, juris, sowie die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts ### vom 24.06.2015 bezogen.

    Von daher ist es in der Regel als Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten zu werten, wenn ein Rechtsanwalt in einem Fall notwendiger Verteidigung eigenmächtig die Hauptverhandlung verlässt, um durch seine Abwesenheit (vgl. § 338 Nr. 5 StPO) deren Aussetzung zu erzwingen (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80 -, Strafverteidiger 1981, Seite 133 [135]; Urteil vom 03.05.2019 - AK 15/19, StB 9/19 -, Rn. 38; Anwaltsgerichtshof ###, Urteil vom 01.07.2005 - (2) 6 EVY 7/04 -, Rn. 17, jeweils juris).

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)
    Es ist nicht davon auszugehen, dass er einem Irrtum über das Bestehen der Verpflichtung zur Teilnahme an der Hauptverhandlung unterlag, welcher als Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes entsprechend den Regeln des Tatbestandsirrtums nach § 16 Abs. 1 StGB zu behandeln wäre (vgl. BGH, Urteil vom 26.05.2004 - 2 StR 505/03 -, BGHSt 49, 166-177, Rn. 36).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)
    Die Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl. §§ 1 und 3 BRAO) und seine Teilnahme an der Verwirklichung des Rechtsstaates bedingen vielmehr, dass der Rechtsanwalt gerade als Pflichtverteidiger im Interesse einer rechtsstaatlichen Strafrechtspflege einen prozessordnungsgemäßen Verfahrensablauf sichert (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01 -, BVerfGE 110, 226-274, Rn. 125).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 2 (s) Sbd IX-68/06

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Dauer der

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)
    Er muss die Verteidigung in sachgerechter Weise führen und hat im Gegensatz zum gewählten Verteidiger nach einhelliger Auffassung an der Hauptverhandlung stets und ununterbrochen teilzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 06.10.2008 - 2 BvR 1173/08 -, Rn. 8; Beschluss vom 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04 - Rn. 3; Beschluss vom 24.11.2000 - 2 BvR 813/99 - Rn. 12; Beschluss vom 06.11.1984 - 2 BvL 16/83 -, Rn. 42; OLG ###, Beschluss vom 19.09.2017 - 2 ARs 13/17 -, Rn. 4; Beschluss vom 14.12.2005 - 2 ARs 154/05 -, Rn. 8; OLG ###, Beschluss vom 15.08.2006 - 2 (s) Sbd IX - 68/06 -, Rn. 16 jeweils juris).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05

    Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)
    Er muss die Verteidigung in sachgerechter Weise führen und hat im Gegensatz zum gewählten Verteidiger nach einhelliger Auffassung an der Hauptverhandlung stets und ununterbrochen teilzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 06.10.2008 - 2 BvR 1173/08 -, Rn. 8; Beschluss vom 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04 - Rn. 3; Beschluss vom 24.11.2000 - 2 BvR 813/99 - Rn. 12; Beschluss vom 06.11.1984 - 2 BvL 16/83 -, Rn. 42; OLG ###, Beschluss vom 19.09.2017 - 2 ARs 13/17 -, Rn. 4; Beschluss vom 14.12.2005 - 2 ARs 154/05 -, Rn. 8; OLG ###, Beschluss vom 15.08.2006 - 2 (s) Sbd IX - 68/06 -, Rn. 16 jeweils juris).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)
    Er muss die Verteidigung in sachgerechter Weise führen und hat im Gegensatz zum gewählten Verteidiger nach einhelliger Auffassung an der Hauptverhandlung stets und ununterbrochen teilzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 06.10.2008 - 2 BvR 1173/08 -, Rn. 8; Beschluss vom 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04 - Rn. 3; Beschluss vom 24.11.2000 - 2 BvR 813/99 - Rn. 12; Beschluss vom 06.11.1984 - 2 BvL 16/83 -, Rn. 42; OLG ###, Beschluss vom 19.09.2017 - 2 ARs 13/17 -, Rn. 4; Beschluss vom 14.12.2005 - 2 ARs 154/05 -, Rn. 8; OLG ###, Beschluss vom 15.08.2006 - 2 (s) Sbd IX - 68/06 -, Rn. 16 jeweils juris).
  • BGH, 13.12.2018 - IX ZR 216/17

    Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflichten des zum Pflichtverteidiger bestellten

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)
    Mit dem Institut der notwendigen Verteidigung, das der einfachrechtlichen Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung dient, und mit der Bestellung eines Verteidigers sichert der Gesetzgeber das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozessordnungsgemäßen Strafverfahren und zu diesem Zweck nicht zuletzt an einer wirksamen Verteidigung des Beschuldigten hat (BGH, Urteil vom 13.12.2018 - IX ZR 216/17 -, Rn. 16 m.w.N., juris).
  • BGH, 03.05.2019 - AK 15/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot; Berücksichtigung von

  • OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 2 ARs 13/17

    Bewilligung einer Pauschvergütung (Einarbeitungsentschädigung) in Strafsache

  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

  • BVerfG, 06.10.2008 - 2 BvR 1173/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 12 Abs 1 S 1 durch die in § 97

  • BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99

    Zur Reisekostenerstattung für Pflichtverteidiger

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