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   AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04   

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https://dejure.org/2004,24091
AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04 (https://dejure.org/2004,24091)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 07.07.2004 - AGH 3/04 (https://dejure.org/2004,24091)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - AGH 3/04 (https://dejure.org/2004,24091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 59 a BRAO; § 59 e BRAO; § 43 Abs. 1 BRAO; § 223 Abs. 1 BRAO
    Zulässigkeit der Beteiligung eines Rechtsanwalts an einer Steuerberatungsgesellschaft neben der Beteiligung an einer Rechtsanwaltsgesellschaft; Untersagung der Beteiligung an einer Steuerberatungsgesellschaft eines Rechtsanwalts durch die Rechtsanwaltskammer; Verbot der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beteiligung eines Rechtsanwalts an einer Steuerberatungsgesellschaft neben der Beteiligung an einer Rechtsanwaltsgesellschaft; Untersagung der Beteiligung an einer Steuerberatungsgesellschaft eines Rechtsanwalts durch die Rechtsanwaltskammer; Verbot der ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Zum Verbot einer Sternsozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3270
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 24/00

    Zulässigkeit der Partnerschaft eines Rechtsanwalts mit einer

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04
    Ein Rechtsanwalt soll sein Recht aber nicht "von der Anklagebank aus" suchen müssen (so auch BGH NJW 2003, 3548).

    Anknüpfungspunkt ist der Beruf, nicht die konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit (Drucksache 13/9820 Seite 14; BGH NJW 2003, 3548, 3549; Feuerich/Weyland § 59 e Rdn 6).

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 20/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04
    Bloße Belehrungen der Rechtsanwaltskammer nach § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO über die Rechtmäßigkeit künftigen Verhaltens sind grundsätzlich nicht nach § 223 BRAO anfechtbar, weil sie nicht in die Rechte des Rechtsanwaltes eingreifen (ausführlich BGH BRAK-Mitt. 1997, 40 f.; Bay EGH BRAK-Mitt. 1993, 224 f.; AGH Hamm BRAK-Mitt. 1998, 47 ff.; zuletzt BGH BRAK-Mitt. 2001, 82; auch Feuerich/Weyland, § 73 Rdn 30 und § 223 Rdn 28).

    Nur wenn sich die Belehrung auf einen zurückliegenden Vorgang bezieht (sog. missbilligende Belehrung), lässt die Rechtsprechung eine Anfechtung nach § 223 Abs. 1 BRAO zu, weil es sich um eine hoheitliche Maßnahme handelt, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen (BGH NJW 2003, 504; BGH NJW 2002, 608; BGH NJW-RR 1997, 759).

  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 8/02

    Unterlassungsverfügungen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer gegen

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04
    Nur wenn sich die Belehrung auf einen zurückliegenden Vorgang bezieht (sog. missbilligende Belehrung), lässt die Rechtsprechung eine Anfechtung nach § 223 Abs. 1 BRAO zu, weil es sich um eine hoheitliche Maßnahme handelt, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen (BGH NJW 2003, 504; BGH NJW 2002, 608; BGH NJW-RR 1997, 759).

    Jedoch sind die Rechtsanwaltskammern mangels Ermächtigungsgrundlage nicht berechtigt, festgestellten Berufsrechtsverstößen mit einer Belehrung und einer selbstständigen Unterlassungsverfügung zu begegnen (BGH NJW 2003, 504).

  • AGH Hamburg, 06.01.1999 - II ZU 2/97
    Auszug aus AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04
    Es ist einhellige Meinung, dass die gesetzliche Formulierung "in einer Sozietät" als Zahlwort gemeint ist, sodass sich Rechtsanwälte nach dieser Vorschrift mit anderen Rechtsanwälten bzw. sozietätsfähigen Berufen nur in einer einzigen "Sozietät" zur gemeinschaftlichen Berufsausübung verbinden können (Bundestagsdrucksache 12/4993 Seite 33; BGH NJW 1999, 2970, 2971 [BGH 21.06.1999 - AnwZ (B) 89/99]; AGH Hamburg AnwBl 1999, 226; Henssler/Prütting § 59 a Rdn 10; Feuerich/Weyland § 59 a Rdn 4).
  • AGH Niedersachsen, 27.10.2003 - AGH 4/03

    Zulässigkeit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht"; Überwachungspflicht

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04
    Der Senat hatte in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 2003 (AGH 4/03; abgedruckt in BRAK-Mitt. 2004, 85 ff.) einen ähnlichen Fall zu entscheiden.
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 89/98

    Verbot der Sternsozietät

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04
    Es ist einhellige Meinung, dass die gesetzliche Formulierung "in einer Sozietät" als Zahlwort gemeint ist, sodass sich Rechtsanwälte nach dieser Vorschrift mit anderen Rechtsanwälten bzw. sozietätsfähigen Berufen nur in einer einzigen "Sozietät" zur gemeinschaftlichen Berufsausübung verbinden können (Bundestagsdrucksache 12/4993 Seite 33; BGH NJW 1999, 2970, 2971 [BGH 21.06.1999 - AnwZ (B) 89/99]; AGH Hamburg AnwBl 1999, 226; Henssler/Prütting § 59 a Rdn 10; Feuerich/Weyland § 59 a Rdn 4).
  • BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94

    Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04
    Nach der Entscheidung des BayObLG vom 24. November 1994 (NJW 1995, 199) trat aber hinsichtlich der Zulässigkeit der Anwalts-GmbH ein allgemeiner Auffassungswandel ein, der schließlich dazu führte, dass der Gesetzgeber durch Gesetz vom 31. August 1998 (BGBl. I Seite 2600) mit Wirkung vom 1. März 1999 die §§ 59 c ff. in die Bundesrechtsanwaltsordnung einfügte.
  • BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01

    Beanstandung der Kurzbezeichnung einer Anwaltssozietät auf ihrem Briefbogen -

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04
    Nur wenn sich die Belehrung auf einen zurückliegenden Vorgang bezieht (sog. missbilligende Belehrung), lässt die Rechtsprechung eine Anfechtung nach § 223 Abs. 1 BRAO zu, weil es sich um eine hoheitliche Maßnahme handelt, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen (BGH NJW 2003, 504; BGH NJW 2002, 608; BGH NJW-RR 1997, 759).
  • BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99

    Zur Zulässigkeit von Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04
    Wiederum war es das BayObLG, das die gemeinsame Berufsausübung von Rechtsanwälten in einer Aktiengesellschaft für zulässig erachtete (NJW 2000, 1647).
  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2000 - AGH 7/00

    Rechtsanwaltsgesellschaft - Ablehnung eines Zulassungsantrags

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04
    Die Steuerberater-GmbH ist - im Gegensatz zur Rechtsanwalts-GmbH ( § 59 e Abs. 1 Satz 2 BRAO ) - keine Berufsausübungsgesellschaft (AGH Mecklenburg-Vorpommern BRAK-Mitt. 2001, 239).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 18.04.1997 - 1 ZU 78/96

    Beratung und Belehrung kein Verwaltungsakt; Auskunft über Ergebnis der Anzeige

  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00

    Vertretungsverbot nach Sozietätswechsel

  • AGH Niedersachsen, 19.09.2011 - AGH 15/11

    Anwaltlicher Berufsverstoß: Missbilligende Belehrung wegen herabsetzender

    Auch der erkennende Senat hat die missbilligende Belehrung grundsätzlich als zulässig anerkannt (vgl. Beschlüsse vom 3. Februar 2003 - AGH 15/02 - juris, und vom 7. Juli 2004 - AGH 3/04 - = NJW 2004, 3270; ebenso AGH NRW BRAK-Mitt. 2005, 198; nunmehr auch Feuerich/Weyland, BRAO 7. Aufl. § 74 Rn. 10, unter Aufgabe der Gegenauffassung der Vorauflage; a. A. Henssler/Prütting-Hartung, § 74 Rn. 10; Kleine-Cosack, BRAO 6. Aufl. § 73 Rn. 6).
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