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   AGH Niedersachsen, 08.04.2013 - AGH 21/12   

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https://dejure.org/2013,11376
AGH Niedersachsen, 08.04.2013 - AGH 21/12 (https://dejure.org/2013,11376)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 08.04.2013 - AGH 21/12 (https://dejure.org/2013,11376)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 08. April 2013 - AGH 21/12 (https://dejure.org/2013,11376)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.04.2013 - AGH 21/12
    Beweisanzeichen für einen solchen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (ständige Rspr. des BGH, vgl. BGH, Beschluss vom 25.03.1991, AnwZ (B) 80/90, Rn.3; Urteil vom 02.07.2012, AnwZ 16/11 (Brfg), mwN:, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.04.2013 - AGH 21/12
    Von einem Widerruf der Zulassung des in Vermögensverfall geratenen Anwalts kann daher nur dann abgesehen werden, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung eine sichere Prognose dahingehend getroffen werden kann, dass sich die typischen Gefahren, die mit dem Vermögensverfall eines Anwalts verbunden sind, nicht realisieren werden (BGH, Beschluss vom 08.02.2010, AnwZ (B) 67/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.04.2013 - AGH 21/12
    Es kommt deshalb vorliegend nicht darauf an, ob für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheides allein auf den Zeitpunkt der Widerrufsverfügung abzustellen ist (so der BGH, Beschluss vom 29.06.2011, AnwZ (Brfg) 11/10, Rn. 12 ff., zitiert nach juris) oder ob auch nachträgliche Veränderungen, wie insbesondere eine Verbesserung der Vermögenslage des Betroffenen, im laufenden gerichtlichen Verfahren noch zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 16/11

    Prüfung der Vermögensverhältnisse im Rahmen eines Widerrufs der

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.04.2013 - AGH 21/12
    Die Feststellungslast für das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalles trägt der Rechtsanwalt (BGH, Urteil vom 02.07.2012, AnwZ (Brfg) 16/11, Rn.17, mwN., zitiert nach juris).
  • BGH, 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Weitere

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 08.04.2013 - AGH 21/12
    Durch den Abschluss der Vereinbarung mit der Rechtsanwaltskanzlei D. S. ist daher nicht sichergestellt, dass der Kläger zukünftig nicht mehr Fremdgeld entgegennimmt oder neben seiner Tätigkeit für die Kanzlei S. auf eigene Rechnung als Rechtsanwalt tätig wird und insoweit Fremdgeld erhält (vgl. zu den erforderlichen Sicherungsvorkehrungen BGH, Beschluss vom 05.09.2012, AnwZ (Brfg) 26/12, Rn. 5 f., zitiert nach juris).
  • BGH, 09.03.2020 - AnwZ (Brfg) 10/18

    Widerruf der Zulassung eines als europäischer Rechtsanwalt aufgenommenen und

    Der Anwaltsgerichtshof ist zutreffend davon ausgegangen, dass die gemäß § 27 Abs. 3 BRAO erfolgende Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk der Rechtsanwalt seine Kanzlei verlegt hat, grundsätzlich nicht zugleich die Erteilung einer erneuten Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beinhaltet, sondern unter dem Vorbehalt des Fortbestandes der zuvor erfolgten Zulassung steht (Seite 7 der Gründe unter Hinweis auf AGH Celle, Urteil vom 8. April 2013 - AGH 21/12, juris Rn. 79).
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