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   AGH Niedersachsen, 09.03.2015 - AGH 17/14   

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https://dejure.org/2015,6825
AGH Niedersachsen, 09.03.2015 - AGH 17/14 (https://dejure.org/2015,6825)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 09.03.2015 - AGH 17/14 (https://dejure.org/2015,6825)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 09. März 2015 - AGH 17/14 (https://dejure.org/2015,6825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuwiderhandlung gegen ein Vertretungsverbot

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.1988 - AnwSt (R) 5/88

    Revision des Rechtsanwalts gegen den Ausschluss aus der Anwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 09.03.2015 - AGH 17/14
    Das Vertretungsverbot ist danach für Fälle gedacht, in denen unter Berücksichtigung aller Umstände die Ausschließung aus dem Beruf als eine möglicherweise zu harte Reaktion auf anwaltliche Pflichtverletzungen erscheint, Verweis und Geldbuße nebeneinander sich aber nicht als ausreichend erweisen, um den Rechtsanwalt an die Einhaltung seiner Berufspflichten zu mahnen und dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung einer integren Anwaltschaft zu genügen (vgl. BGBl. I 1976, S. 2181; BGH, Urteil vom 12. Dezember 1988 - AnwSt (R) 5/88, BGHR-St BRAO § 114 Abs. 1 Ausschluss 1.).
  • BGH, 14.06.1993 - AnwSt (R) 2/93

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wegen Zuwiderhandlung gegen ein

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 09.03.2015 - AGH 17/14
    Infolgedessen kommt den Umständen, die zur Anordnung (nur) des Vertretungsverbotes gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO zur Abwendung einer Ausschließung aus der Anwaltschaft nach § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO geführt haben, besondere Bedeutung auch im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 114 a Abs. 3 Satz 1 BRAO zu, ob "besondere Umstände" eine mildere ehrengerichtliche Maßnahme als den Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft als ausreichend erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 14.6.1993, AnwSt (R) 2/93, juris Rn. 4).
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