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   AGH Niedersachsen, 14.08.2017 - AGH 3/17 (I 1)   

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https://dejure.org/2017,34574
AGH Niedersachsen, 14.08.2017 - AGH 3/17 (I 1) (https://dejure.org/2017,34574)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2017 - AGH 3/17 (I 1) (https://dejure.org/2017,34574)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2017 - AGH 3/17 (I 1) (https://dejure.org/2017,34574)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Verstoß gegen das berufsrechtliche Umgehungsverbot liegt auch dann vor, wenn Kontaktaufnahme durch gegnerischen Mandanten erfolgt

  • BRAK-Mitteilungen

    Verstoß gegen das Umgehungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AGH Sachsen, 27.02.2015 - AGH 19/13

    Berufsrechte und -pflichten: Umgehung des Gegenanwalts

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.08.2017 - AGH 3/17
    Zum einen soll die gegnerische Partei, die von einem Rechtsanwalt vertreten wird, davor geschützt werden, dass sie von dem Gegenanwalt überraschend persönlich angesprochen oder in Unkenntnis der bestehenden Rechtslage ohne rechtliche Beratung durch ihren Anwalt zur Abgabe irgendwelcher, möglicherweise benachteiligender, Erklärungen veranlasst wird (AGH Dresden, Urteil vom 27.02.2015, AGH 19/13 (I), zitiert nach juris Rn. 29, Schwärzer in Feurich/Weiland, BRAO, 9. Auflage 2016, § 12 BORA, Rn. 2).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 429/02

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Umgehung des Gegenanwalts;

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.08.2017 - AGH 3/17
    Zudem soll nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes die Rechtsprechung vor der Belastung mit Auseinandersetzungen, die ihren Grund in Einlassungen der von ihrem Rechtsanwalt nicht beratenen Partei finden, geschützt werden (BGH, Urteil vom 17.10.2003, V ZR 429/02, zitiert nach juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00

    Verfassungsmäßigkeit von § 12 Abs 1 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte -

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.08.2017 - AGH 3/17
    Es dient dem Schutz des anwaltlich vertretenen gegnerischen Mandanten und damit dem Gemeinwohlinteresse an der Funktionsfähigkeit einer geordneten Rechtspflege und an einem fairen Verfahren (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.07.2001, 1 BvR 2272/00, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • AGH Niedersachsen, 25.01.2016 - AGH 11/15

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Versuchter Prozessbetrug durch Klageerhebung im

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 14.08.2017 - AGH 3/17
    Durch rechtskräftiges Urteil vom 25.01.2016 wurde der Rechtsanwalt wegen bewusster Verbreitung von Unwahrheiten durch den Anwaltsgerichtshof ... zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1.000,00 EUR verurteilt (Nds. Anwaltsgerichtshof, AGH 11/15 (I 14).
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