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   AGH Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 AGH 14/16   

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https://dejure.org/2017,6708
AGH Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 AGH 14/16 (https://dejure.org/2017,6708)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.03.2017 - 2 AGH 14/16 (https://dejure.org/2017,6708)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. März 2017 - 2 AGH 14/16 (https://dejure.org/2017,6708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beschwerde, Zulässigkeit, Beschluss des Anwaltsgerichts, Einspruch gegen Rügebescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss des Anwaltsgerichts betreffend einen Rügebescheid der Rechtsanwaltskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit eines bestimmten Beschlusses des Anwaltsgerichts

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 11.11.2015 - 9 C 273/13

    ABWÄGUNG; ALTERNATIVENPRÜFUNG; BEWEGUNGSKONTINGENT; FLUGBETRIEBSSYSTEM; FLUGHAFEN

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 AGH 14/16
    Im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Wetter (Aktenzeichen: 9 C 273/13), den Herr Rechtsanwalt T gegen seinen früheren Mandanten und nunmehrigen Mandanten der Beschwerdeführerin, Herrn N, führte, begründete die Beschwerdeführerin den zur Aufrechnung gestellten Anspruch u .a. wörtlich wie folgt:.

    Gegen die Entscheidung des Amtsgericht Wetter (Urteil vom 21. Februar 2015 - 9 C 273/13) legte der Mandant N, vertreten durch die Beschwerdeführerin, Berufung zum Landgericht Hagen ein.

  • BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 AGH 14/16
    Die Beschwerdeführerin hat auf die Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 BvR 1042/15, NJW 2016, 2099 ff. = BRAK-Mitt. 2016, 147 ff.) hingewiesen.
  • AGH Niedersachsen, 18.11.2014 - AGH 1/14

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 AGH 14/16
    In dem vom dortigen Verfassungsbeschwerdeführer in Bezug genommenen Verfahren hatte das Anwaltsgericht den Antragsteller als Verteidiger in einem Verfahren nach § 74 a BRAO unter Anwendung von § 138 Abs. 1 StPO zurückgewiesen, weil er kein Rechtslehrer nach § 138 Abs. 1 StPO sei (vgl. AGH Celle, Beschluss vom 18. November 2014 - AGH 1/14).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10

    Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung erkennender Richter ist statthaft;

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 AGH 14/16
    Der Senat selbst (Beschluss vom 6. Mai 2011 - 2 AGH 67/10, BRAK-Mitteilung 2011, 202 ff.) hat im Rahmen eines Verfahrens über einen Befangenheitsantrag die sofortige Beschwerde gemäß §§ 116 BRAO, 24, 28 StPO als statthaft angesehen.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 AGH 14/16
    Wird das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, weil die Gerichte die umstrittene Zulässigkeitsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers beurteilen, bleibt es ihm unbenommen, nach Ergehen einer letztinstanzlichen Entscheidung fristgerecht Verfassungsbeschwerde einzulegen und etwaige Grundrechtsverletzungen durch eine vorangegangene Sachentscheidung zu rügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 700/83, BVerfGE 68, 376, 381).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 AGH 14/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 4, 74, 94 f.; BVerfGE 118, 212, 293 f.; BVerfGE 125, 104, 136 f.) begründet die Regelung des Art. 19 Abs. 4 GG keinen Anspruch auf mehr als nur eine gerichtliche Instanz.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 AGH 14/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 4, 74, 94 f.; BVerfGE 118, 212, 293 f.; BVerfGE 125, 104, 136 f.) begründet die Regelung des Art. 19 Abs. 4 GG keinen Anspruch auf mehr als nur eine gerichtliche Instanz.
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 AGH 14/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 4, 74, 94 f.; BVerfGE 118, 212, 293 f.; BVerfGE 125, 104, 136 f.) begründet die Regelung des Art. 19 Abs. 4 GG keinen Anspruch auf mehr als nur eine gerichtliche Instanz.
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