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   AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2003 - 1 ZU 58/02 AGH NW   

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https://dejure.org/2003,8607
AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2003 - 1 ZU 58/02 AGH NW (https://dejure.org/2003,8607)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.01.2003 - 1 ZU 58/02 AGH NW (https://dejure.org/2003,8607)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 1 ZU 58/02 AGH NW (https://dejure.org/2003,8607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wegen Wechsels in die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft (AG)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wegen Wechsels in die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft (AG)

  • BRAK-Mitteilungen

    Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft - Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwalts-GmbH nach Umfirmierung in eine Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 51 (Leitsatz)

    BRAO §§ 59c, 59h
    Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft - Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwalts-GmbH nach Umfirmierung in eine Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02

    Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung

    Die Rechtsanwaltskammer beruft sich hierzu auf die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs NW vom 17.01.2003 1 ZU 58/02 AGH NW sowie 1 ZU 57/02 AGH NW.

    Demgegenüber vertritt die Rechtsanwaltskammer Köln bzw. der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein Westfalen - AGH NW - (Beschlüsse des AGH NW vom 17.01.2003, 1 ZU 58/02 und 1 ZU 57/02) den Standpunkt, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft als AG eine berufsrechtlich unzulässige Gesellschaftsform sei.

  • FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99

    Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung

    Demgegenüber vertritt die Rechtsanwaltskammer ...... bzw. der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein Westfalen - AGH NW - (Beschlüsse des AGH NW vom 17.01.2003, 1 ZU 58/02 und 1 ZU 57/02) den Standpunkt, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft als AG eine berufsrechtlich unzulässige Gesellschaftsform sei.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2003 - 1 ZU 57/02

    Zulassung einer Aktiengesellschaft zur Rechtsanwaltschaft;

    ist mit Beschl. des Senats vom heutigen Tage in dem Verfahren 1 ZU 58/02 abgewiesen worden.
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