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   AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 2/17   

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https://dejure.org/2018,1260
AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 2/17 (https://dejure.org/2018,1260)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.01.2018 - 1 AGH 2/17 (https://dejure.org/2018,1260)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - 1 AGH 2/17 (https://dejure.org/2018,1260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenschluss eines Rechtsanwalts mit gewerblichen Unternehmen als Mitglied einer "Gruppe" bzgl. irreführender Werbung der Verwendung der Bezeichnung auf dem Briefbogen

  • Anwaltsblatt

    § 43 BRAO
    Unzulässige Werbung eines Anwalts als "Mitglied einer Unternehmensgruppe"

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässiger Hinweis auf die Mitgliedschaft in einer "Gruppe"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43 BRAO
    Unzulässige Werbung eines Anwalts als "Mitglied einer Unternehmensgruppe"

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43 BRAO
    Unzulässige Werbung eines Anwalts als "Mitglied einer Unternehmensgruppe"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2018, 232
  • AnwBl Online 2018, 324
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Abgrenzung einer einfachen Belehrung von einem

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 2/17
    Zwar war zunächst nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Gesichtspunkten (vgl. Urteil vom 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15 Rn 16 ff; vgl. im Übrigen Weyland in Feuerich/Weyland, 9. Aufl., § 73 BRAO Rn. 28 ff) die Anfechtungsklage nach §§ 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO als zulässige Klageart in Betracht gekommen, weil es sich bei dem Schreiben der Beklagten vom 08.12.2016 um einen Verwaltungsakt (§ 32 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 35 Satz 1 VwVfG) in Gestalt eines belehrenden Hinweises bzw. einer missbilli-genden Belehrung gehandelt hat.

    Diese konnte nicht Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO sein, denn bei den vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfragen handelt es sich um solche, die nicht unmittelbar ein Rechtsverhältnis, also eine tatsächliche rechtliche Beziehung zwischen den Parteien, zum Gegenstand haben (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15, Rn. 27 bei juris).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16

    Unzulässige Anwaltswerbung: "Reißerisch", "dilettantisch", "ohne jeden

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 2/17
    Das gegenteilige Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.06.2016 (2 AGH 1/16) könne nicht überzeugen.

    Der Senat schließt sich deshalb den Worten des 2. Senat des hiesigen AGH an (Beschluss vom 03.06.2016 Az.: 2 AGH 1/16, Rn. 23 bei juris): "Durch das Aufsetzen mehrerer Hüte kann man seine eigene Leistungsfähigkeit aber nicht multiplizieren.".

  • BGH, 19.07.2017 - AnwZ (Brfg) 4/17

    Vereinbarkeit des Außenauftritts eines Rechtsanwalts mit Berufsrecht

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 2/17
    Der Kläger hat Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Senats vom 30.09.2017 gestellt (BGH AnwZ (Brfg) 4/17).

    Auch der mit Schriftsatz vom 13.12.2016 (dort Ziffer 4) gestellte Antrag auf Aus-setzung bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshof über den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung vom 08.12.2016 war bereits deshalb überholt, weil der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich sein Verfahren AnwZ (Brfg) 4/17 abgeschlossen hat, nachdem die Parteien dort eine übereinstimmende Erledigungs-erklärung abgegeben haben.

  • BGH, 03.11.2008 - AnwSt (R) 10/08

    Irreführung durch die Kurzbezeichnung "Dr. L. & Associates" für eine

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 2/17
    Denn diese ist bei dem "Verbund" eines Rechtsanwalts mit Gesellschaften, deren alleiniger Gesellschafter er ist, nicht gegeben (vgl. BGH, Urteil 03.11.2008, AnwSt (R) 10/08, Rn. 7 f; Hartung/Scharmer/ v. Lewinski, BORA/FAO, 6. Aufl., § 8 BORA Rn. 23).
  • BVerwG, 31.08.1990 - 7 B 115.90

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 2/17
    Der Senat kann offenlassen, ob die Unzulässigkeit der erhobenen Fortsetzungs-feststellungsklage bereits daraus folgt, dass der Kläger seine sämtlichen zuvor gestellten Anträge für erledigt erklärt hat - wobei sich die Beklagte der Erledigungs-erklärungen angeschlossen hat - und zu erkennen gegeben hat, dass es ihm allein auf eine Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 112c BRAO ankommt, wodurch das gerichtliche Verfahren in der Hauptsache beendet worden ist (vgl. in diesem Sinn BVerwG NVwZ 1982, 560; BVerwG NVwZ 1991, 160; Posser/Wolff/ Deckers, VwGO, 2. Aufl., § 113 Rn. 80.3, Fehling/Kastner/Störmer/Emmenegger, Verwaltungsrecht, 4. Aufl., § 113 VwGO Rn. 92; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll/Stuhlfauth, VwGO, 6. Aufl., 47; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 32. EL Oktober 2016, § 113 Rn. 108).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 2/17
    Zwar ist § 59 Abs. 1 Satz 1 BRAO partiell verfassungs-widrig und nichtig, weil das Sozietätsverbot das Grundrecht der Berufsfreiheit insoweit verletzt, soweit es Rechtsanwälten eine gemeinsame Berufsausübung mit Ärzten und Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt (Urteil des BVerfG vom 12.01.2016 (1 BvL 6/13)).
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 2/17
    Der Senat kann offenlassen, ob die Unzulässigkeit der erhobenen Fortsetzungs-feststellungsklage bereits daraus folgt, dass der Kläger seine sämtlichen zuvor gestellten Anträge für erledigt erklärt hat - wobei sich die Beklagte der Erledigungs-erklärungen angeschlossen hat - und zu erkennen gegeben hat, dass es ihm allein auf eine Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 112c BRAO ankommt, wodurch das gerichtliche Verfahren in der Hauptsache beendet worden ist (vgl. in diesem Sinn BVerwG NVwZ 1982, 560; BVerwG NVwZ 1991, 160; Posser/Wolff/ Deckers, VwGO, 2. Aufl., § 113 Rn. 80.3, Fehling/Kastner/Störmer/Emmenegger, Verwaltungsrecht, 4. Aufl., § 113 VwGO Rn. 92; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll/Stuhlfauth, VwGO, 6. Aufl., 47; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 32. EL Oktober 2016, § 113 Rn. 108).
  • LAG Köln, 06.03.2020 - 9 Ta 3/20

    Rechtsweg; Zulässigkeit eines Erfolgshonorars; negative Feststellungsklage gegen

    Streitigkeiten unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nach dem UWG werden von § 112a Abs. 1 BRAO hingegen nicht erfasst (Anwaltsgerichtshof Hamm, Urteil vom 19. Januar 2018 - 1 AGH 2/17 -, Rn. 73, juris).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 2/20

    Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofes bei Klage einer Unternehmensgesellschaft

    Streitigkeiten unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nach dem UWG werden von § 112a Abs. 1 BRAO hingegen nicht erfasst (Anwaltsgerichtshof Hamm, Urteil vom 19. Januar 2018 - 1 AGH 2/17 -, Rn. 73, juris).
  • BGH, 12.06.2018 - AnwZ (Brfg) 11/18

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien in der

    AGH Hamm, Entscheidung vom 19.01.2018 - 1 AGH 2/17 -.
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